Nein, Kinder sind entweder beim gesetzlich versicherten Partner mitversichert oder müssen privat versichert werden. Die monatlichen Kosten hierfür sind jedoch vergleichsweise gering.
Mit dem 01.01.2019 können alle Polizisten des Landes Brandenburg freie Heilfürsorge in Anspruch nehmen. Die Beihilfeberechtigung hat weiterhin Bestand. Sie können sich also auch privat krankenversichern. Während Sie im Vorbereitungsdienst nur heilfürsorgeberechtigt sind, können Sie nach erfolgreichem Abschluss von Studium und Ausbildung zwischen Beihilfe und Heilfürsorge wählen.
Wir empfehlen Ihnen, dass Sie diese Entscheidung in Ruhe und nach Abwägung der Angebote und Leistungen treffen sollten.
Sie haben bei der freien Heilfürsorge ähnliche Leistungen wie gesetzlich Versicherte. Das Land Brandenburg ist im übertragenen Sinne Ihre Krankenkasse. Damit haben Sie Anspruch auf die Leistungen, die grundsätzlich jedem gesetzlich Versichertem zustehen. Leistungen darüber hinaus müssen Sie selbst bezahlen. Dazu sollte Sie Ihr Arzt im Vorfeld informieren. Sollten Sie Zweifel haben, ob die Kosten für eine Behandlung übernommen werden, stimmen Sie sich vorher mit der ZBB Heilfürsorge ab.
Telefonische Erreichbarkeit: 0331 9688-334, -350 und -331
Melden Sie sich unverzüglich beim Dezernat Personal. Dort erhalten Sie für eine Übergangszeit eine Ersatzbescheinigung. Somit können Sie weiterhin problemlos zum Arzt gehen. Eine neue Karte wird Ihnen schnellstmöglich zugesandt. Wenn die Versichertenkarte an der Fachhochschule eingetroffen ist, werden Sie von Ihrer Anwärterbetreuung informiert und können die Karte abholen.
Der Zentraldienst der Polizei ist für die Fragen der Heilfürsorge zuständig. Schauen Sie auch im Internet auf den Seiten des ZDPol nach dem für Sie richtigen Ansprechpartner.
Telefonische Erreichbarkeit: 0331 9688-334, -350 und -331
Die zuständige Stelle für die Abrechnungen der Heilfürsorgepatienten ist beim Zentraldienst der Polizei. Nur dort kann Ihre Arztrechnung bearbeitet werden. Erhalten Sie versehentlich eine Arztrechnung, geben Sie diese beim polizeiärztlichen Dienst in Oranienburg ab.
Grundsätzlich haben Sie bei Dienstunfähigkeit durch Krankheit unverzüglich Ihren Vorgesetzten zu informieren und diese durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen, siehe §61 LBG (Landesbeamtengesetz). Ohne ärztliche Bescheinigung dürfen Sie nicht länger als drei Tage vom Dienst fern bleiben. Ihr Vorgesetzter kann aber eine ärztliche Bescheinigung von Ihnen verlangen auch wenn Sie weniger als drei Tage krank sind. Wenn Sie wieder zurück an der Fachhochschule sind, müssen Sie bei Ihrer Anwärterbetreuung ein entsprechendes Formular ausfüllen.
Beachten Sie, dass alle Krankheitstage von Ihrer Anwärterbetreuung registriert werden.
Sie müssen eine Pflegepflichtversicherung selbstständig abschließen. Diese kostet für Anwärter häufig nicht mehr als 10 - 15 EUR im Monat. Diese Versicherung schließt die Versorgungslücke zwischen den Leistungen des Dienstherrn im Pflegefall und den Kosten, die für die Pflege insgesamt anfallen. Die Bescheinigung über Ihre Pflegeversicherung reichen Sie bei Ihrer Anwärterbetreuung ein.
Die Bestimmungen zur Pflegeversicherung können Sie in §23 SGB Elftes Buch (Sozialgesetzbuch) nachlesen.
Geben Sie Ihre ärztliche Bescheinigung bei Ihrer Anwärterbetreuung ab. Hier wird der Schein erfasst und an das Dezernat Personal weitergeleitet.
Sie sind verpflichtet, Ihrem Vorgesetzten die Arbeits-/Dienstunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen § 61 Abs. 1 LBG (Landesbeamtengesetz). Bei einer Dauer von länger als drei Kalendertagen muss eine ärztliche Bescheinigung unverzüglich vorgelegt werden. Beachten Sie, dass Sie die ärztliche Bescheinigung bei einer Erkrankung von Freitag bis Dienstag spätestens am Montag vorlegen müssen, da bei der Dauer der Erkrankung das Wochenende eingerechnet wird.
Nein, Sie müssen keiner Gewerkschaft oder Berufsvereinigung beitreten. Sie haben jedoch das Recht darauf. Die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft hat verschiedene Vorteile, beinhaltet aber auch Pflichten. Informieren Sie sich bei Interesse bei den einzelnen Gewerkschaften und Berufsverbänden. Wir empfehlen Ihnen, dass Sie die Entscheidung in Ruhe und nach Abwägung der Angebote treffen sollten.
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