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Sie interessieren sich für einen Auslandsaufenthalt im europäischen oder außereuropäischen Ausland über das Erasmus+ -Programm? Auf dieser Seite finden Sie dazu alle notwendigen Informationen. Die Drittmittelstelle der HPol BB steht Ihnen gern bei Fragen auf dem E-Mail-Wege, per Telefon, aber auch in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.

Erasmus+ - Koordinatorin an der HPol BB ist:    

Frau Tanja Meyer
Tel.:     +49 (0) 3301 850-2044
E-Mail:    erasmus.hpol [at] polizei.brandenburg.de

 

Allgemeine Informationen zum Erasmus+ -Programm

Erasmus+ ist das Programm für Bildung, Jugend und Sport der Europäischen Union. Die EU fördert mit dem Erasmus+ -Programm das Lernen und Studieren im vorrangig europäischen Ausland im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung als auch der Hochschulbildung.
An der HPol BB werden Mobilitätsmaßnahmen im Rahmen der Leitaktion 1 des Erasmus+ -Programms (Lernmobilität von Einzelpersonen) im Bereich der beruflichen Bildung und der Hochschulbildung durchgeführt.
Jede Hochschuleinrichtung, die am Erasmus+ -Programm teilnehmen möchte, muss über eine gültige Erasmus Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen, welche von der Europäischen Kommission vergeben wird. Die ECHE zeigt, dass eine Hochschule alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme am Erasmus+ Programm erfüllt. Die Hochschule der Polizei des Landes Brandenburg ist seit 2011 Inhaberin der ECHE.

Gleichwohl sind die Hochschulen verpflichtet eine Erasmus+ -Erklärung, das sogenannte Erasmus+ Policy Statement, aufzusetzen, in welchem die Hochschulen darstellen, welche Zielsetzungen sie mit der Teilnahme am Erasmus+ -Programm verfolgen. Das Erasmus+ Policy Statement der Hochschule der Polizei Brandenburg finden Sie hier.

Möglichkeiten an der HPol BB

An der HPol BB besteht für das Stammpersonal (Lehrkräfte und Verwaltungspersonal) die Möglichkeit einen Auslandsaufenthalt (eine sog. Mobilität) im Rahmen des Erasmus+ -Programms durchzuführen. Die unten stehende Tabelle zeigt, welche Art von Erasmus+ -Mobilität für Sie in Frage kommt.

Zielgruppe

Durchführbare Mobilitäten

Lehrpersonal der HPol BB im BA- und MA-Studiengang

Lehrpersonal der HPol BB im Ausbildungsgang und in der Weiterbildung

Lehre im Ausland
Fort- und Weiterbildung im Ausland

Verwaltungspersonal der HPol BB (alle Bereiche)

Fort- und Weiterbildung im Ausland (STT)

Eine Mobilität zur Lehre im Ausland kann nur an einer Partnerhochschule durchgeführt werden, mit der die HPol BB ein Inter-Institutionelles-Abkommen geschlossen hat. Aktuell bestehen Abkommen mit der Polizeihochschule Szczytno (Polen) und der Witelon Universität in Legnica (Polen).
Falls Sie einen Lehraufenthalt an einer anderen Hochschule oder Universität anstreben, nimmt die Drittmittelstelle gern Ihre Vorschläge entgegen und bemüht sich darum ein Abkommen abzuschließen, sodass Sie Ihre gewünschte Mobilität antreten können. Grundsätzlich verfolgt die HPol BB aber das Ziel ihre Kontakte zu anderen Polizeibildungseinrichtungen und -Hochschulen im europäischen Ausland auszubauen. Solche entsprechenden Vorschläge werden daher bevorzugt entgegengenommen.

Bei einem Auslandsaufenthalt zur Fort- und Weiterbildung hingegen ist die Zieleinrichtung frei wählbar. Sie können Ihre Erasmus+ -Mobilität in einer Polizeidienststelle, in einem Bildungsinstitut, in einer Forschungseinrichtung oder sonstigen Einrichtung durchführen. Die Drittmittelstelle unterstützt Sie bei der Suche nach einer geeigneten Zieleinrichtung. Im Rahmen dieser Mobilitätsart ist eine Teilnahme an Weiterbildungskursen, Seminaren und Workshops im Ausland möglich, ebenso Hospitationen (das sog. Job Shadowing).

Zusätzlich besteht für die Studierenden des Masterstudiengangs Kriminalistik an der HPol BB die Möglichkeit einen Auslandsaufenthalt im Rahmen des Erasmus+ -Programms zu absolvieren. Hierbei handelt es sich in der Regel um eine maximal zweiwöchige Hospitation in einer europäischen Polizeidienstelle. Die Wahl der Zieleinrichtung und die Ausarbeitung der Inhalte der Mobilität erfolgt in enger Abstimmung zwischen der Studiengangsleitung, der Erasmus+ -Koordinatorin und dem Teilnehmenden.

 

Erasmus+ Incoming an der HPol BB

Sie sind Studierender einer Polizeihochschule/Polizeiakademie bzw. einer Partnerhochschule der Hochschule der Polizei Brandenburg (HPol BB) und sind an einem Auslandssemester an der H Pol BB interessiert? Sind Sie Dozentin oder Dozent an einer Polizeihochschule bzw. einer Partnerhochschule der HPol BB und möchten an der HPol BB Lehrveranstaltungen halten? Arbeiten Sie in einer Polizeihochschule in der Verwaltung und streben einen Hospitationsaufenthalt oder ein Job Shadowing an der HPol BB an? Die HPol BB bietet unterschiedliche Möglichkeiten und freut sich auf internationale Gäste. Im Folgenden finden Sie erste wichtige Informationen zu Ihrem Aufenthalt. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie einen Erasmus+ -Aufenthalt an der HPol BB anstreben und wir unterstützen Sie bei der weiteren Planung.

Liebe Studierende: Bitte beachten Sie, dass ein Auslandsstudium an der HPol BB nur möglich ist, wenn Sie sich mindestens ein volles Semester an der HPol BB aufhalten. Mögliche Zeiträume wären: 1. April – 30. September oder 1. Oktober bis 31. März. Da die Lehrveranstaltungen nur in deutscher Sprache angeboten werden und zahlreiche schriftliche Prüfungsleistungen vorgesehen sind, müssen Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung in der Regel das Sprachniveau C1 GER vorweisen. In Ausnahmefällen können auch Studierende mit dem Sprachniveau B2 GER aufgenommen werden. Es ist vorgesehen, dass Studierende im Rahmen des Auslandsstudiums an der HPol BB das Modul 1 „Fachliche Grundlagen des Studiums“ besuchen, welches mehrere Lehrveranstaltungen umfasst. Die Lehrinhalte des Moduls 1 können im aktuellen Modulhandbuch nachgelesen werden.

Streben Sie eine Erasmus+ -Mobilität zu Lehrzwecken an der HPol BB an, können die Lehrveranstaltungen in deutscher und englischer Sprache gehalten werden (vorzugsweise in deutscher Sprache). In der Regel ist bei Personalmobilitäten an der HPol BB ein Aufenthaltszeitraum von fünf Tagen vorgesehen. Eine Unterkunft ist auf dem Campus verfügbar, allerdings sollte hierfür frühzeitig angefragt werden.

 

FOR INTERNATIONAL GUESTS: Information in English language

Are you a student at a Police College, Police Academy or a partner university of the Brandenburg State Police University (HPol BB) and interested in a semester abroad at HPol BB? Are you a lecturer at a Police College, Police Academy or a partner university of the HPol BB and would like to give lectures at HPol BB? Do you work in the administration of a Police College or Police Academy and are you looking for an internship / a job shadowing at HPol BB? We are offering different options and looking forward to international guests. You will find first important information about your stay at HPol BB below. Please contact erasmus.hpol [at] polizei.brandenburg.de if you are planning an Erasmus + stay at HPol BB and we will support you in further planning.

Language requirements for Erasmus+ incoming students: All modules and courses at our university are conducted in German language. In order to successfully complete modules and courses, you must first demonstrate German language skills Level C1 according to the Common European Framework of Reference for Languages (CEFR). In exceptional cases, students with language level B2 CEFR can also be accepted.
Foreign students are going to attend Modul 1 “Fachliche Grundlagen des Studiums”, which includes several courses.

Duration of stay for Erasmus+ incoming students: Please note that studying at HPol BB is only possible if you spend at least one full semester at HPol BB (April 1st – September 30 or October 1st – March 31).

If you are interested in an Erasmus+ mobility for teaching at HPol BB, the courses can be held in German and English (preferably German). Usually, your stay at HPol BB covers five days. Accommodation at our campus is available; however, this should be requested several months in advance.

Haftungsklausel

Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.

 

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