Masterstudiengang Kriminalistik

Logo Masterstudiengang Kriminalistik

 
Ausgangssituation 

Die gestiegenen Anforderungen an die kriminalpolizeilichen Ermittlungstätigkeiten gebieten die Berücksichtigung aktueller, interdisziplinärer Forschungsergebnisse und die Anwendung moderner forensischer Mittel und Methoden. Internationale Tat-/Tätervernetzungen erfordern für die Prävention und die Repression eine abgestimmte nationale und internationale Zusammenarbeit aller Sicherheitsbehörden. 

Die Hochschule der Polizei bietet hierzu, auf Grundlage eines Beschlusses des Landtages Brandenburg vom 2. Februar 2018 „Spezialisierte Kriminalistenausbildung einführen – Kriminalistisches Erfahrungswissen weitergegeben und sichern“ (LT-Drs. 6/8069-B), den Masterstudiengang Kriminalistik an, der zur Fachkräftesicherung in der Kriminalpolizei beiträgt.
 

Ziel

Der Masterstudiengang Kriminalistik hat die Vermittlung von Handlungskompetenzen für eine kriminalistisch besonders qualifizierte Sachbearbeitung (mittlere Kriminalität und aufwärts) auf Basis aktueller Forschungsstände wie auch die Entwicklung von Fach-, Methoden-, Selbst- und Sozialkompetenzen zur Führung komplexer Ermittlungen zum Ziel.
 

Warum den Masterstudiengang Kriminalistik studieren?

Bundesweit einmalig

International anerkannter Abschluss (Master of Arts)

Anwendungsorientiert, weiterbildend

(Internationale) ExpertInnen aus Wissenschaft und Praxis

Möglichkeit einer Hospitation im Ausland

Sehr guter Betreuungsschlüssel - Kollegiale Atmosphäre

Auflagenfrei akkreditiert

  Alumninetzwerk mit exklusiven Veranstaltungen

 
Start

Der Studiengang startet alle achtzehn Monate. Der nächste Studienbeginn ist am 1. April 2025.
 

Zielgruppe

Der Studiengang richtet sich vorrangig an Polizeibedienstete. Bei vorhandenen Studienplatzkapazitäten ist die Zulassung von Polizeibediensteten des Bundes / anderer Länder, im Zusammenwirken mit den jeweiligen Dienstherren, möglich. Im Einzelfall ist eine Gasthörerschaft in einzelnen Modulen möglich. 
 

Durchführung

Es handelt sich um ein zweijähriges Vollzeitstudium (120 Credits) mit Kontakt- und Selbststudienphasen. Zahlreiche Lehrveranstaltungen finden online oder hybrid statt, um die Vereinbarkeit von Familie und Studium zu fördern. 
 

Ansprechpartner

Fragen zum Studiengang beantworten Ihnen gerne: 

Pepijn van Dijk   Florian Däumler

Pepijn van Dijk (Studiengangsleiter) und Florian Däumler, Tel. +49 3301 850-2521 / -2522
E-Mail: pepijn.vandijk [at] polizei.brandenburg.de / florian.daeumler [at] polizei.brandenburg.de
 

Inhalte

Kriminalistik, Kriminologie sowie Rechts-, Natur-, Sozialwissenschaften und Informationsmanagement bilden die Kernbestandteile des Masterstudiengangs. Dabei werden phänomenunabhängige Strategien und Methoden der Kriminalitätsbekämpfung und -verhütung betrachtet wie auch phänomenspezifische Kenntnisse für ermittlungsintensive Kriminalitätsformen vermittelt.
 

Modulthemen

Das aktuelle Modulhandbuch finden Sie hier.
 

Studienplätze

Pro Jahrgang stehen maximal 25 Plätze zur Verfügung, kontingentiert auf die jeweiligen Dienststellen.
 

Zugangsvoraussetzungen

  • Der erfolgreiche Abschluss eines berufsqualifizierenden Studiums für den gehobenen Polizeivollzugsdienst auf Bachelorniveau im Umfang von 180 Leistungspunkten oder eines vergleichbaren Studiums auf mindestens Bachelorniveau in wesensverwandten Wissenschaftsgebieten im In- oder Ausland oder der erfolgreiche Abschluss eines Diplomstudiengangs in einem wesensverwandten Wissenschaftsgebiet.
  • Eine mindestens einjährige einschlägige qualifizierende Berufserfahrung zum Zeitpunkt des Studienbeginns.
  • Ausgeprägte Kenntnisse der deutschen Sprache und Englischkenntnisse auf B1-Level nach dem Europäischen Referenzrahmen (Vorlage eines bestandenen Sprachtests einer zertifizierten Sprachschule, der mindestens das Kompetenzniveau B1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens belegt und nicht älter als zwei Jahre ist); Vorlage spätestens zum Zulassungszeitpunkt.
  • Bereitschaft zur einfachen Sicherheitsüberprüfung (Ü1) nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG).

Polizeibedienstete des Landes Brandenburg müssen bei einer Bewerbung auf die Ausschreibung darüber hinaus eine mindestens dreijährige tatsächliche Tätigkeit im unmittelbaren Zusammenhang mit kriminalpolizeilichen Aufgaben vorweisen. 
 

Zulassungsverfahren für Polizeibedienstete des Landes Brandenburg

Interessentinnen und Interessenten aus Brandenburg erhalten weitere Informationen im Intranet.
 

Zulassungsverfahren für Polizeibedienstete des Bundes / anderer Länder (inkl. Gasthörerschaft)

Kontaktieren Sie bitte Herrn Pepijn van Dijk, Tel. +49 3301 850-2521, E-Mail: pepijn.vandijk [at] polizei.brandenburg.de. Gerne beraten wir Sie! Angehörige der Bundespolizei können Fragen zur Gasthörerschaft auch an die Bundespolizeiakademie (Sachbereich 13) richten.
 

Netzwerk Studienqualität Brandenburg

 

Link zur Seite Erasmus+

Folgen Sie uns auf:

Link zum Facebook-AuftrittLink zum Twitter-AuftrittLink zum Instagram-Auftritt der Polizei Brandenburg