Sie haben bei der freien Heilfürsorge ähnliche Leistungen wie gesetzlich Versicherte. Das Land Brandenburg ist im übertragenen Sinne Ihre Krankenkasse. Damit haben Sie Anspruch auf die Leistungen, die grundsätzlich jedem gesetzlich Versichertem zustehen. Leistungen darüber hinaus müssen Sie selbst bezahlen. Dazu sollte Sie Ihr Arzt im Vorfeld informieren. Sollten Sie Zweifel haben, ob die Kosten für eine Behandlung übernommen werden, stimmen Sie sich vorher mit der ZBB Heilfürsorge ab.
Telefonische Erreichbarkeit: 0331 9688-334, -350 und -331
Zuständiger Bereich:
LuF