Das Dezernat Personal nimmt die Zuteilung anhand der vom Polizeipräsidium zur Verfügung gestellten Plätze vor. Die Vergabe der Praktikumsplätze erfolgt nach festgelegten und transparenten Kriterien (erbrachte Leistungen, Kinder im gemeinsamen Haushalt und soziale Verpflichtungen). Ihre Leistungen entscheiden also maßgeblich über die Vergabe. In besonderen Härtefällen können Sie sich gerne an das Dezernat Personal wenden.
Ja, Sie benötigen für das Auslesen Ihrer Zensur Ihre Matrikelnummer bzw. Identnummer.
Sämtliche Prüfungen werden, nachdem das Ergebnis festgestellt wurde, in den Schaukästen von Ausbildung und Studium im Haus 4 bekannt gegeben. Je nach Prüfungsart kann es längere Zeit dauern, bis Ergebnisse bekannt gegeben werden können. Bei Klausuren kann das bis zu 4-5 Wochen dauern.Sämtliche Prüfungen werden, nachdem das Ergebnis festgestellt wurde, in den Schaukästen von Ausbildung und Studium im Haus 4 bekannt gegeben. Je nach Prüfungsart kann es längere Zeit dauern, bis Ergebnisse bekannt gegeben werden können. Bei Klausuren kann das bis zu 4-5 Wochen dauern.
Das Prüfungsamt hat eine eigene Präsenz im Intranet (Pol1) Webauftritte > Fachhochschule der Polizei > Verwaltung > Prüfungsamt. Hier finden Sie alle Zuständigkeiten und Ansprechpartner.
Die elektronischen Stundenpläne werden täglich aktualisiert. Wenn es zu kurzfristigen Änderungen oder Ausfällen kommt, können Unterschiede zwischen dem Aushang in Haus 4 und dem digitalen Plan entstehen. Sie sind dafür verantwortlich, dass Ihr Plan immer aktuell ist. Wenden Sie sich im Zweifel an die Anwärterbetreuung.
Der Stundenplan aller Kurse und Klassen kann unter https://cm.hpolbb.de aufgerufen werden, sobald Sie sich auf der Homepage eingeloggt haben. Sie finden die Stundenpläne in einer erweiterten Navigation auf der rechten Seite der Website. Sie können dann eine Verknüpfung zu den Stundenplänen auf den Startbildschirm Ihres Smartphones ziehen bzw. eine Verknüpfung auf dem Desktop erstellen. Anschließend können Sie auch ohne Login auf die Seite zugreifen. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, Ihren Stundenplan in einen Android- oder iOS-Kalender zu importieren.
Grundsätzlich besteht für Anwärter keine Möglichkeit, einzelne Stunden zu verlegen. Ausnahmsweisen Änderungen muss die Dekanin oder der Dekan bzw. die Leiterin oder der Leiter des Ausbildungsganges zustimmen. Die hohe Anzahl und Kursen und Klassen lassen einen freizügigen Umgang mit solchen Änderungen nicht zu.
Ausbildung:
Sie erhalten, nachdem Sie die Laufbahnprüfung nicht bestanden haben, einen schriftlichen Bescheid des Prüfungsamts. Nach Erhalt des Bescheides haben Sie zwei Wochen Zeit schriftlich zu erklären, dass Sie die Prüfung wiederholen möchten, siehe §§ 21,22 APOmPolD (Ausbildungs- und Prüfungsordnung mittlerer Polizeivollzugsdienst). In der Folge erhalten Sie einen neuen Prüfungstermin und dürfen die Laufbahnprüfung einmalig wiederholen.
Studium:
Die Bachelorthesis und ihre Verteidigung fallen unter dieselben Regelungen wie eine Modulprüfung, siehe § 13 i.V.m. §10 APOgPol D (Ausbildungs- und Prüfungsordnung gehobener Polizeivollzugsdienst). Sollten Sie die Bachelorthesis oder die Verteidigung nicht bestanden haben, erhalten Sie die Möglichkeit der Wiederholung. Die Wiederholungstermine werden Ihnen durch das Prüfungsamt bekannt gegeben. Sofern Sie von dem einmaligen dritten Prüfungsversuch noch keinen Gebrauch gemacht haben, dürfen Sie die Bachelorthesis oder die Verteidigung auf schriftlichen Antrag zweimal wiederholen.
Sie haben eine generelle Aussagegenehmigung, sofern Sie in einem Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren aufgrund Ihres Dienstes Kenntnisse über den Verfahrensgegenstand haben. Das gilt auch bei in Zusammenhang damit stehenden Zivilrechtsstreitigkeiten (z. B. nach einem Verkehrsunfall).
Geben Sie Ihrer Anwärterbetreuung eine Kopie Ihrer Vorladung, damit sind Sie für die Zeit der Zeugenaussage bei Gericht vom Unterricht befreit sind. Entsprechend können Sie keinen Nutzungsausfall geltend machen. Die Übernahme der Fahrtkosten können Sie bei Gericht beantragen.
Es gibt ein Merkblatt für das Verhalten von Polizeibeamten vor Gericht, das Ihnen die Anwärterbetreuung bei Bedarf zur Verfügung stellen kann.
Sie haben bereits während Ihres Vorbereitungsdienstes 30 Urlaubstage pro Jahr. Dieser Urlaub wird in Ausbildung und Studium entsprechend der Notwendigkeiten der Unterrichtsplanung zugeteilt. Im Allgemeinen können Sie sich auf etwa drei Wochen Urlaub im Sommer (Juni, Juli oder August) und Urlaub zu Weihnachten einstellen. Zudem haben Sie an Brückentagen in der Regel Urlaub. Die Prüfungen finden bei den Studierenden meist am Semesterende, bei den Auszubildenden am Ende eines Ausbildungsabschnitts statt.
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