Campus FAQ

Das Dezernat Personal nimmt die Zuteilung anhand der vom Polizeipräsidium zur Verfügung gestellten Plätze vor. Die Vergabe der Praktikumsplätze erfolgt nach festgelegten und transparenten Kriterien (erbrachte Leistungen, Kinder im gemeinsamen Haushalt und soziale Verpflichtungen). Ihre Leistungen entscheiden also maßgeblich über die Vergabe. In besonderen Härtefällen können Sie sich gerne an das Dezernat Personal wenden.

Schlagwörter: Ranking, Zensuren, Praktikumsstelle, Praktikumsdienststelle
Beitrags-ID: 802

Ja, Sie benötigen für das Auslesen Ihrer Zensur Ihre Matrikelnummer bzw. Identnummer.

Schlagwörter: Aushänge, Zensuren, bestanden, bestehen, durchgefallen, Prüfungsamt
Beitrags-ID: 801

Sämtliche Prüfungen werden, nachdem das Ergebnis festgestellt wurde, in den Schaukästen von Ausbildung und Studium im Haus 4 bekannt gegeben. Je nach Prüfungsart kann es längere Zeit dauern, bis Ergebnisse bekannt gegeben werden können. Bei Klausuren kann das bis zu 4-5 Wochen dauern.Sämtliche Prüfungen werden, nachdem das Ergebnis festgestellt wurde, in den Schaukästen von Ausbildung und Studium im Haus 4 bekannt gegeben. Je nach Prüfungsart kann es längere Zeit dauern, bis Ergebnisse bekannt gegeben werden können. Bei Klausuren kann das bis zu 4-5 Wochen dauern.

Schlagwörter: Aushänge, Zensuren, bestanden, bestehen, durchgefallen, Prüfungsamt
Beitrags-ID: 800

Das Prüfungsamt hat eine eigene Präsenz im Intranet (Pol1) Webauftritte > Fachhochschule der Polizei > Verwaltung > Prüfungsamt. Hier finden Sie alle Zuständigkeiten und Ansprechpartner.

Schlagwörter: Prüfungsamt, Zuständigkeiten
Beitrags-ID: 799

Die elektronischen Stundenpläne werden täglich aktualisiert. Wenn es zu kurzfristigen Änderungen oder Ausfällen kommt, können Unterschiede zwischen dem Aushang in Haus 4 und dem digitalen Plan entstehen. Sie sind dafür verantwortlich, dass Ihr Plan immer aktuell ist. Wenden Sie sich im Zweifel an die Anwärterbetreuung.

Schlagwörter: Kursplan, Unterrichtsplan, Änderung, Planung, gültig, Gültigkeit
Beitrags-ID: 798

Der Stundenplan aller Kurse und Klassen kann unter https://cm.hpolbb.de aufgerufen werden, sobald Sie sich auf der Homepage eingeloggt haben. Sie finden die Stundenpläne in einer erweiterten Navigation auf der rechten Seite der Website. Sie können dann eine Verknüpfung zu den Stundenplänen auf den Startbildschirm Ihres Smartphones ziehen bzw. eine Verknüpfung auf dem Desktop erstellen. Anschließend können Sie auch ohne Login auf die Seite zugreifen. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, Ihren Stundenplan in einen Android- oder iOS-Kalender zu importieren.

Schlagwörter: Kursplan, Änderung, Planung
Beitrags-ID: 797

Grundsätzlich besteht für Anwärter keine Möglichkeit, einzelne Stunden zu verlegen. Ausnahmsweisen Änderungen muss die Dekanin oder der Dekan bzw. die Leiterin oder der Leiter des Ausbildungsganges zustimmen. Die hohe Anzahl und Kursen und Klassen lassen einen freizügigen Umgang mit solchen Änderungen nicht zu.

Schlagwörter: Stundenplan, Kursplan, Unterrichtsplan, Änderung, Planung
Beitrags-ID: 796

Ausbildung:
Sie erhalten, nachdem Sie die Laufbahnprüfung nicht bestanden haben,  einen schriftlichen Bescheid des Prüfungsamts. Nach Erhalt des Bescheides haben Sie zwei Wochen Zeit  schriftlich zu erklären, dass Sie die Prüfung wiederholen möchten, siehe §§ 21,22 APOmPolD (Ausbildungs- und Prüfungsordnung mittlerer Polizeivollzugsdienst). In der Folge erhalten Sie einen neuen Prüfungstermin und dürfen die Laufbahnprüfung einmalig wiederholen.

Studium:
Die Bachelorthesis und ihre Verteidigung fallen unter dieselben Regelungen wie eine Modulprüfung, siehe § 13 i.V.m. §10 APOgPol D (Ausbildungs- und Prüfungsordnung gehobener Polizeivollzugsdienst). Sollten Sie die Bachelorthesis oder die Verteidigung nicht bestanden haben, erhalten Sie die Möglichkeit der Wiederholung. Die Wiederholungstermine werden Ihnen durch das Prüfungsamt bekannt gegeben. Sofern Sie von dem einmaligen dritten Prüfungsversuch noch keinen Gebrauch gemacht haben, dürfen Sie die Bachelorthesis oder die Verteidigung auf schriftlichen Antrag zweimal wiederholen.

Schlagwörter: Laufbahnprüfung, Bachelorthesis, Verteidigung, nicht bestanden, wiederholen
Beitrags-ID: 795

Sie haben eine generelle Aussagegenehmigung, sofern Sie in einem Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren aufgrund Ihres Dienstes Kenntnisse über den Verfahrensgegenstand haben. Das gilt auch bei in Zusammenhang damit stehenden Zivilrechtsstreitigkeiten (z. B. nach einem Verkehrsunfall).

Geben Sie Ihrer Anwärterbetreuung eine Kopie Ihrer Vorladung, damit sind Sie für die Zeit der Zeugenaussage bei Gericht vom Unterricht befreit sind. Entsprechend können Sie keinen Nutzungsausfall geltend machen. Die Übernahme der Fahrtkosten können Sie bei Gericht beantragen.

Es gibt ein Merkblatt für das Verhalten von Polizeibeamten vor Gericht, das Ihnen die Anwärterbetreuung bei Bedarf zur Verfügung stellen kann.

Schlagwörter: Vorladung, Gericht, Aussagegenehmigung
Beitrags-ID: 794

Sie haben bereits während Ihres Vorbereitungsdienstes 30 Urlaubstage pro Jahr. Dieser Urlaub wird in Ausbildung und Studium entsprechend der Notwendigkeiten der Unterrichtsplanung zugeteilt. Im Allgemeinen können Sie sich auf etwa drei Wochen Urlaub im Sommer (Juni, Juli oder August) und Urlaub zu Weihnachten einstellen. Zudem haben Sie an Brückentagen in der Regel Urlaub. Die Prüfungen finden bei den Studierenden meist am Semesterende, bei den Auszubildenden am Ende eines Ausbildungsabschnitts statt.

Schlagwörter: Urlaub, Prüfungen
Beitrags-ID: 793

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Ziel der Campus FAQ ist es, den organisatorischen Alltag auf dem Campus zu erleichtern. Wenn Sie ihre Frage nicht finden konnten oder die gegebene Antwort ihre Frage nicht ausreichend geklärt hat, nutzen Sie bitte das Webformular.

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