Ausbildungsleiter

Torsten Schäfer

In der Ausbildung des mittleren Polizeivollzugsdienstes erhalten die Polizeiobermeisteranwärterinnen und Polizeiobermeisteranwärter das erforderliche Basiswissen für ihre spätere Tätigkeit im Wachdienst und in der Direktion „Besondere Dienste“ (Bereitschaftspolizei).

Die fachtheoretische Ausbildung für den mittleren Polizeivollzugsdienst findet an der Hochschule der Polizei des Landes Brandenburg in Oranienburg statt und gliedert sich laut Ausbildungs- und Prüfungsordnung mittlerer Polizeivollzugsdienst (APOmPolD) in drei Ausbildungsabschnitte:

  • erster Ausbildungsschnitt (12 Monate),
  • zweiter Ausbildungsabschnitt mit integriertem sechzehnwöchigem Praktikum (9 Monate) und
  • dritter Ausbildungsabschnitt einschließlich Laufbahnprüfung (9 Monate).

Die einzelnen Fächer und deren Inhalte werden für die jeweiligen Ausbildungsabschnitte anhand der Leitthemen bestimmt. Gemäß Lehrordnung für die Ausbildung im mittleren Polizeivollzugsdienst (LOmPolD/HPol BB) belegen die Auszubildenden in allen drei Ausbildungsabschnitten unter anderem folgende Fächer und unterrichtsbegleitende Trainings:

  • Strafrecht, Eingriffsrecht und Verkehrsrecht,
  • Kriminalistik, Angewandte Psychologie,
  • konditionsfördernder Sport,
  • Einsatz- und Verhaltenstraining,
  • Verkehrslehre,
  • Nichtschießen/Schießen sowie
  • Englisch.

Während der zweieinhalbjährigen Ausbildung haben die Anwärter nach Maßgabe der Lehrordnung zwei Zwischenprüfungen zu absolvieren. Dazu zählen beispielsweise die fachtheoretischen Leistungsnachweise, welche  durch Klausuren oder Fachgespräche zu erbringen sind sowie die Absolvierung der Sportleistungstests.

Am Ende der Ausbildung können die Auszubildenden polizeiliche Sachverhalte taktisch geschickt, rechtlich korrekt und kommunikativ angepasst bewältigen.
Mit der Laufbahnprüfung (l. Fachprüfung) wird festgestellt, ob der Anwärter für die Laufbahn des mittleren Polizeivollzugsdienstes befähigt ist.

Im Rahmen ihrer Erstverwendung werden nach bestandener Laufbahnprüfung die nun fertigen Polizeiobermeisteranwärterinnen und Polizeiobermeisteranwärter in der Regel in die Direktion „Besondere Dienste“ oder zum Wachdienst in die Polizeiinspektionen des Polizeipräsidiums eingestellt.

Mit Beginn der Ausbildung wird den Auszubildenden die Bedeutung der Nähe zur Gedenkstätte des Konzentrationslagers Sachsenhausen verdeutlicht. Zudem erfolgt eine kritische Auseinandersetzung mit der Geschichte der Deutschen Polizei, konkret unter dem Aspekt: „ Die Rolle der Polizei im lll. Reich“.

Die Rechtsfächer Staats- und Verfassungsrecht, Eingriffsrecht, Strafrecht und Öffentliches Dienstrecht bilden den überwiegenden Anteil des ersten Ausbildungsabschnittes.
Die Auszubildenden verstehen  die verfassungsrechtlichen Grundlagen polizeilichen Handels sowie die grundlegenden Aufgaben und Befugnisse der Polizei in einem demokratischen Rechtsstaat. Sie lernen die Polizei als Teil der Eingriffsverwaltung kennen und sind insbesondere in der Lage, Grundrechte und Grundrechtseingriffe zu beurteilen.

Weiterhin wichtig für den polizeilichen Einsatz in diesem Ausbildungsabschnitt sind die Fächer:
 

  • Führungslehre
  • Informations- und Kommunikationstechnik
  • die fotografische Ausbildung 
  • die Dienstfahrberechtigung

In diesem Ausbildungsabschnitt lernen die Auszubildenden, basierend auf den zuvor erworbenen rechtlichen Kenntnissen, vermehrt die Praxis des Polizeidienstes kennen.

Den Schwerpunkt bildet das Fach Einsatzlehre, hier wird den Berufsanfängern zunächst Grundlagenwissen bezüglich der Organisation Polizei, den polizeilichen Einsatzmitteln und den polizeilichen Begriffen vermittelt. Die Auszubildenden lernen die alltäglichen schutzpolizeilichen Einsatzlagen und deren Bewältigung kennen. Neben der theoretischen Wissensvermittlung werden hier eine Vielzahl von praktischen Übungen und Rollenspielen durchgeführt.

Durch die Verknüpfung von fachtheoretischen Rechtsgrundlagen des Faches Verkehrsrecht  mit entsprechenden Übungen im Fach Verkehrslehre können die Auszubildenden auch komplexe und rechtlich schwierige Sachverhalte im Straßenverkehr lösen, Verkehrsunfälle aufnehmen und bei Verstößen beweissichere Verfahren einleiten. Die Auszubildenden können mit ausgewähltem technischem Gerät zur Verkehrsüberwachung, insbesondere zur Geschwindigkeitsmessung sowie zur Feststellung von Alkohol und Drogen, umgehen und getroffene Feststellungen zur Verfolgung und Ahndung bringen.
 

Den Abschluss und Höhepunkt des zweiten Ausbildungsabschnittes bildet das sechzehnwöchige Praktikum in den Polizeiinspektionen des Polizeipräsidiums des Landes Brandenburg.

Ziel der fachpraktischen Ausbildung ist die Vermittlung dienstkundlichen Wissens, die Entwicklung polizeipraktischer Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie die Ausprägung korrekten polizeilichen Handelns und Verhaltens auf der Grundlage der erworbenen fachtheoretischen Kenntnisse.

In Form von Hospitationen werden praktische Erkenntnisse über die Tätigkeit im Revierdienst sowie in der Kriminalpolizei erworben.
 

Im dritten Ausbildungsabschnitt werden fächerübergreifend alle Ausbildungsinhalte integrativ in Rollenspielen zusammengefasst und einschließlich des erforderlichen Schriftverkehrs bearbeitet. Polizeiliche Alltagslagen können ganzheitlich beurteilt und zum polizeilichen Erfolg gebracht werden.

Kurz vor Abschluss der Ausbildung, erfolgt das dreiwöchige Praxistraining „Geschlossene Einheiten“ der Direktion „Besondere Dienste“ (Bereitschaftspolizei).
Es erwartet die Auszubildenden körperliche Anstrengung gepaart mit einem Einblick in die Bewältigung von bereitschaftspolizeilichen Einsatzlagen, wie die Absicherung einer Veranstaltung, das gemeinschaftliche Fortbewegen in Formation oder das Zusammenwirken mit der Technischen Einsatzeinheit (TEE). Hier findet auch die Grundlagenausbildung am Einsatzmehrzweckstock (EMS) statt.
 

Am Ende des dritten Ausbildungsabschnittes wird mit der Laufbahnprüfung (l. Fachprüfung) festgestellt, ob die Anwärterinnen und Anwärter für die Laufbahn des mittleren Polizeivollzugsdienstes befähig ist.