Campus FAQ

Was ist mit der Heilfürsorge nach Studium oder Ausbildung?

Mit dem 01.01.2019 können alle Polizisten des Landes Brandenburg freie Heilfürsorge in Anspruch nehmen. Die Beihilfeberechtigung hat weiterhin Bestand. Sie können sich also auch privat krankenversichern. Während Sie im Vorbereitungsdienst nur heilfürsorgeberechtigt sind, können Sie nach erfolgreichem Abschluss von Studium und Ausbildung zwischen Beihilfe und Heilfürsorge wählen.

Wir empfehlen Ihnen, dass Sie diese Entscheidung in Ruhe und nach Abwägung der Angebote und Leistungen treffen sollten.

Tags: 

Heilfürsorge, nach Studium, nach Ausbildung

Zuständiger Bereich: 

LuF

Netzwerk Studienqualität Brandenburg

 

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