Grundsätzlich haben Sie bei Dienstunfähigkeit durch Krankheit unverzüglich Ihren Vorgesetzten zu informieren und diese durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen, siehe §61 LBG (Landesbeamtengesetz). Ohne ärztliche Bescheinigung dürfen Sie nicht länger als drei Tage vom Dienst fern bleiben. Ihr Vorgesetzter kann aber eine ärztliche Bescheinigung von Ihnen verlangen auch wenn Sie weniger als drei Tage krank sind. Wenn Sie wieder zurück an der Fachhochschule sind, müssen Sie bei Ihrer Anwärterbetreuung ein entsprechendes Formular ausfüllen.
Beachten Sie, dass alle Krankheitstage von Ihrer Anwärterbetreuung registriert werden.