Campus FAQ

Nein, Sie müssen die Anreise an Ihre Praktikumsdienststelle selber organisieren.

Schlagwörter: Dienstwagen, Dienstreise, Dienstfahrzeug
Beitrags-ID: 781

Kurs- bzw. Klassenwechsel sind grundsätzlich nicht vorgesehen. Bitte wenden Sie sich bei diesem Thema  an Ihre Anwärterbetreuung.  Eine andere Möglichkeit ist, dass Sie sich an den örtlichen Personalrat wenden und sich beraten lassen.

Schlagwörter: Kurseinteilung, Kurswechsel
Beitrags-ID: 780

Der Speiseplan ist im Intranet (Pol1) einsehbar. Sie finden den Plan im Intranet auf den Seiten der HPol (HPol von A-Z).

Schlagwörter: Kantine
Beitrags-ID: 779

Fundsachen geben Sie bitte im Fundbüro in Haus 2, Raum 0.27 ab.

Schlagwörter: verlorene Gegenstände
Beitrags-ID: 778

Sie haben die Möglichkeit, jede Prüfung noch ein weiteres Mal zu schreiben. Sollten Sie auch diese Wiederholungsprüfung nicht bestehen, werden Sie aus dem Beamtenverhältnis entlassen und können Ausbildung oder Studium nicht länger fortführen.

Im Studium des gehobenen Dienstes haben Sie einmalig die Möglichkeit, eine zweite Wiederholungsprüfung durchzuführen.

Näheres regelt die Ausbildungs- und Prüfungsordnung mittlerer Polizeivollzugsdienst und die Ausbildungs- und Prüfungsordnung gehobener Polizeivollzugsdienst.

Schlagwörter: Entlassung, nicht bestanden, Prüfungswiederholung, Prüfung
Beitrags-ID: 777

Nehmen Sie möglichst zeitnah Kontakt mit Ihren Trainern auf und suchen Sie einen Alternativtermin für das Absolvieren der Übungen/Trainings. Sie tragen die Verantwortung dafür, dass versäumte Inhalte nachgeholt werden. Die Trainer werden Sie dabei unterstützen und versuchen, Ihnen neue Termine anzubieten. Infomieren Sie in jedem Fall unverzüglich Ihre Anwärterbetreuung.

Viele der Trainings sind speziell für das schutzpolizeiliche Praktikum unverzichtbar und müssen im Vorfeld absolviert werden, sonst dürfen Sie am Praktikum nicht teilnehmen. Um Ihr Studium bzw. Ihre Ausbildung ungehindert fortführen zu können, muss das Praktikum bestanden werden.

Eine Sportbefreiung hindert Sie nicht an der Teilnahme am Praktikum.

Schlagwörter: Sport, Attest, Praktikum, Sportbefreiung, Teilnahme
Beitrags-ID: 776

Die Abschlusszensur im gehobenen Dienst setzt sich aus dem arithmetischen Mittel der erzielten Punkte der Modulprüfungen (ohne Leistungsnachweise) zu 70% und dem arithmetischen Mittel der erzielten Punkte der Bachelorthesis und ihrer Verteidigung zu 30% zusammen. Nachlesen können Sie die Regelung in §9 APOgPol D (Ausbildungs- und Prüfungsordnung gehobener Polizeivollzugsdienst).

Die Regelung des mittleren Dienstes unterscheidet sich von der des gehobenen Dienstes. Hier wird das gewichtete arithmetische Mittel der drei Ausbildungsabschnitte (zu 20%, 15%, 10%), des Praktikums (10%) sowie der Ergebnisse der schriftlichen (25%) und mündlichen (20%) Laufbahnprüfung gebildet und daraus die Abschlusszensur errechnet. Nachlesen können Sie die Regelung in §20 APOmPol D (Ausbildungs- und Prüfungsordnung mittlerer Polizeivollzugsdienst).

Schlagwörter: Abschlussnote, Gesamtergebnis
Beitrags-ID: 775

Studierende sind verpflichtet den Erwerb der Fahrerlaubnisklasse B spätestens sechs Monate nach Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf nachweisen. In begründeten Ausnahmefällen und nur auf schriftlichen Antrag kann die HPol diese Frist verlängern, siehe §3 2 APOgPol D (Ausbildungs- und Prüfungsordnung gehobener Polizeivollzugsdienst).

Auszubildende des mittleren Dienstes haben spätestens neun Monate nach Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf den Erwerb der Führerscheinklasse B nachzuweisen. Auf schriftlichen Antrag kann die Frist um höchstens 6 Wochen verlängert werden §2 5 APOmPol D, siehe (Ausbildungs- und Prüfungsordnung mittlerer Polizeivollzugsdienst).

Schlagwörter: Verspätung, verspätet, Fahrerlaubnis, Führerschein, nicht bestanden
Beitrags-ID: 774

Sie werden in vielen Rechtsgebieten umfangreich ausgebildet.  Dazu zählen u.a. Verkehrsrecht, Dienstrecht, Strafrecht, Strafprozessrecht, Polizeirecht, Verfassungsrecht, Europarecht usw. Warten Sie mit dem Kauf der Gesetzestexte bis Sie die Literaturempfehlungen der Lehrenden erhalten.

Das Polizeifachhandbuch des VDP-Verlags stellt eine umfassende Zusammenstellung einschlägiger Regelungen dar. Für das Studiums / die Ausbildung ist der Erwerb des Polizeifachhandbuchs nicht zwingend erforderlich.

Schlagwörter: Fachhandbuch, Literatur, Gesetzestexte, Polizei, Vorbereitung
Beitrags-ID: 773

Wenn Sie dienstlich gelieferte Gegenstände verloren haben oder diese beschädigt wurden, melden Sie das Ihrer Anwärterbetreuung. Sie müssen dann das Formular „Verlustmeldung“ ausfüllen. Sollten der Verlust oder die Beschädigung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig eingetreten sein, wird Ihnen der Gegenstand unentgeltlich ersetzt. Das entsprechende Formular finden Sie auch im Intranet (Pol1) auf den Seiten der HPol (HPol von A-Z).

Sollten Sie etwas verloren haben, kann Ihnen möglicherweise im Fundbüro in Haus 2, Raum 0.27 weitergeholfen werden. Dort werden Sachen, die auf dem Campus gefunden werden, abgegeben.

Schlagwörter: Fundsachen, verlorene Sache, Ausrüstung, Nachersatz
Beitrags-ID: 772

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Ziel der Campus FAQ ist es, den organisatorischen Alltag auf dem Campus zu erleichtern. Wenn Sie ihre Frage nicht finden konnten oder die gegebene Antwort ihre Frage nicht ausreichend geklärt hat, nutzen Sie bitte das Webformular.

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