Geben Sie Ihre ärztliche Bescheinigung bei Ihrer Anwärterbetreuung ab. Hier wird der Schein erfasst und an das Dezernat Personal weitergeleitet.
Sie sind verpflichtet, Ihrem Vorgesetzten die Arbeits-/Dienstunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen § 61 Abs. 1 LBG (Landesbeamtengesetz). Bei einer Dauer von länger als drei Kalendertagen muss eine ärztliche Bescheinigung unverzüglich vorgelegt werden. Beachten Sie, dass Sie die ärztliche Bescheinigung bei einer Erkrankung von Freitag bis Dienstag spätestens am Montag vorlegen müssen, da bei der Dauer der Erkrankung das Wochenende eingerechnet wird.
Zuständiger Bereich:
LuF