Wenden Sie sich bitte an die Lehrmittelstelle in Haus 73. Das Gebäude liegt direkt neben Haus 9.
Zu Beginn des Studiums/der Ausbildung erfolgt durch Mitarbeiter der HPol eine Einweisung aller Anwärterinnen und Anwärter in die vorhandenen IT-Systeme. Hierbei werden bzw. wurden die notwendigen Zugangsdaten an Sie übergeben.
Gehen Sie mit diesen Daten sowie mit den Daten in den Systemen sorgsam um. Sie arbeiten mit polizeilichen Anwendungen, bei denen ein leichtfertiger Umgang erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Moodle (Poleon): Ansprechpartner für die Nutzerverwaltung bei Moodle finden Sie unter https://www.poleon.de/login/index.php.
Pol1: Für das Pol1 Netz ist der User Helpdesk des ZD Pol zuständig - Tel. 07 223 110.
WLAN/ H-Netz: Ihr Ansprechpartner für WLAN sowie das H-Netz ist unter 03301/850-2992 erreichbar.
P-Travel (Dienstreiseanträge): Ihren Ansprechpartner für P-Travel finden Sie im Intranet (Pol1) unter DV Anwendungen. Öffnen Sie die Anwendung P-Travel. Dort sind Ihre Ansprechpartner benannt.
Die gängigen Verbrauchsmaterialien wie Whiteboardmarker, Stifte, Flipcharts u.a. für die Unterrichtsräume erhalten Sie in der Büromittelstelle in Haus 73/Druckerei. Das Gebäude liegt direkt neben Haus 9.
Private Drucksachen bearbeiten Sie bitte in Copy-Shops oder an privaten Druckern. Die Druckerei der Fachhochschule nimmt keine privaten Drucksachen entgegen. Das gilt analog für Ihre Bachelorthesis. Sollte Ihre Bachelorthesis allerdings Verschlusssache sein und/oder nur für den Dienstgebrauch, müssen Sie gegen Bezahlung die Druckerei der HPol in Anspruch nehmen. Wenden Sie sich bei Rückfragen bitte an die Druckerei.
In der Regel unterzeichnen Ihre Dozenten Druckaufträge. Die Druckerei nimmt keine Druckaufträge entgegen, die von Studierenden oder Auszubildenden unterzeichnet worden sind.
Als Anwärter dürfen Sie Ihre Uniform nur im Dienst tragen. Dieser ist beschränkt auf die Ausbildung an der HPol. Sie können also von der Möglichkeit des nachfolgend beschriebenen kostenfreien Reisens noch keinen Gebrauch machen. Informieren Sie sich hierzu auch in Nr. 3.3 BbgPolDkVv (Brandenburgische Polizeidienstkleidungsverwaltungsvorschrift).
Allgemein gilt, dass uniformierte Polizeivollzugsbeamte die Beförderungsleistungen der Deutschen Bahn unentgeltlich in Anspruch nehmen dürfen. Die Deutsche Bahn hat diese Regelung eingeführt, da Beamtinnen und Beamte in Uniform die Sicherheit im öffentlichen Personenverkehr erhöhen.
Ihre Anwärterbetreuung unterstützt Sie bei Nachersatz und Austausch der Dienstkleidung. Sie können Ihren Bedarf über ein Formular bei Ihrer Anwärterbetreuung beantragen. Da die Fachhochschule keine Dienstkleidung vorhält, wird Ihr Antrag an den Zentraldienst der Polizei weitergeleitet und die Dienstkleidung von dort an die Fachhochschule gesendet. In der Regel dauert es einige Zeit, bis Sie ihre neue Dienstkleidung erhalten. Sie werden nach dem Eintreffen der neuen Kleidungsstücke durch Ihre Anwärterbetreuung benachrichtigt.
Nein, das dürfen Sie nicht. In Nr. 3.3 der BbgPolDkVv (Brandenburgische Polizeidienstkleidungsverwaltungsvorschrift) ist geregelt, dass Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter außerhalb des Dienstes keine Dienstkleidung tragen dürfen.
Das dient u. a. Ihrem persönlichen Schutz – nur so können Verwechslungen mit im regulären Dienst befindlichen Polizeibeamten ausgeschlossen und ggf. Konfliktsituationen vermieden werden. Ihre Dienstzeit beginnt mit dem Unterricht und endet nach dem Unterricht. Auch ein kurzzeitiges Verlassen des Geländes, z. B. während der Pause, ist aus den genannten Gründen in Uniform nicht gestattet.
Das Verbot des Tragens der Uniform bezieht sich ebenfalls auf den Arbeitsweg.
Die Trageweise der Dienstkleidung ist genau geregelt. In Nr. 3 ff. BbgPolDkVv (Brandenburgische Polizeidienstkleidungsverwaltungsvorschrift) sind u.a. das Erscheinungsbild und die Tragebestimmungen der Dienstkleidung schriftlich festgehalten. Die Verwaltungsvorschrift beantwortet auch alle Fragen zu Tätowierungen, Piercing und anderem Körperschmuck. Auf dem Campus der HPol besteht für alle Anwärterinnen und Anwärter Uniformpflicht. Die Dienstmütze muss nicht zwingend getragen werden.
Bitte achten Sie neben der korrekten Trageweise auf die Sauberkeit der Uniform und der Schuhe.
Sie müssen diese Änderungen Ihrer Anwärterbetreuung mitteilen. Dafür gibt es ein entsprechendes Formular „Änderungsmitteilung“. Nachdem Sie das Formular ausgefüllt und abgegeben haben, leitet Ihre Anwärterbetreuung es an die zuständigen Stellen weiter.
Seiten
Ziel der Campus FAQ ist es, den organisatorischen Alltag auf dem Campus zu erleichtern. Wenn Sie ihre Frage nicht finden konnten oder die gegebene Antwort ihre Frage nicht ausreichend geklärt hat, nutzen Sie bitte das Webformular.