Die Abschlusszensur im gehobenen Dienst setzt sich aus dem arithmetischen Mittel der erzielten Punkte der Modulprüfungen (ohne Leistungsnachweise) zu 70% und dem arithmetischen Mittel der erzielten Punkte der Bachelorthesis und ihrer Verteidigung zu 30% zusammen. Nachlesen können Sie die Regelung in §9 APOgPol D (Ausbildungs- und Prüfungsordnung gehobener Polizeivollzugsdienst).
Die Regelung des mittleren Dienstes unterscheidet sich von der des gehobenen Dienstes. Hier wird das gewichtete arithmetische Mittel der drei Ausbildungsabschnitte (zu 20%, 15%, 10%), des Praktikums (10%) sowie der Ergebnisse der schriftlichen (25%) und mündlichen (20%) Laufbahnprüfung gebildet und daraus die Abschlusszensur errechnet. Nachlesen können Sie die Regelung in §20 APOmPol D (Ausbildungs- und Prüfungsordnung mittlerer Polizeivollzugsdienst).