Als Anwärter dürfen Sie Ihre Uniform nur im Dienst tragen. Dieser ist beschränkt auf die Ausbildung an der HPol. Sie können also von der Möglichkeit des nachfolgend beschriebenen kostenfreien Reisens noch keinen Gebrauch machen. Informieren Sie sich hierzu auch in Nr. 3.3 BbgPolDkVv (Brandenburgische Polizeidienstkleidungsverwaltungsvorschrift).
Allgemein gilt, dass uniformierte Polizeivollzugsbeamte die Beförderungsleistungen der Deutschen Bahn unentgeltlich in Anspruch nehmen dürfen. Die Deutsche Bahn hat diese Regelung eingeführt, da Beamtinnen und Beamte in Uniform die Sicherheit im öffentlichen Personenverkehr erhöhen.