Nein, das dürfen Sie nicht. In Nr. 3.3 der BbgPolDkVv (Brandenburgische Polizeidienstkleidungsverwaltungsvorschrift) ist geregelt, dass Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter außerhalb des Dienstes keine Dienstkleidung tragen dürfen.
Das dient u. a. Ihrem persönlichen Schutz – nur so können Verwechslungen mit im regulären Dienst befindlichen Polizeibeamten ausgeschlossen und ggf. Konfliktsituationen vermieden werden. Ihre Dienstzeit beginnt mit dem Unterricht und endet nach dem Unterricht. Auch ein kurzzeitiges Verlassen des Geländes, z. B. während der Pause, ist aus den genannten Gründen in Uniform nicht gestattet.
Das Verbot des Tragens der Uniform bezieht sich ebenfalls auf den Arbeitsweg.