Grundsätzlich besteht für Anwärter keine Möglichkeit, einzelne Stunden zu verlegen. Ausnahmsweisen Änderungen muss die Dekanin oder der Dekan bzw. die Leiterin oder der Leiter des Ausbildungsganges zustimmen. Die hohe Anzahl und Kursen und Klassen lassen einen freizügigen Umgang mit solchen Änderungen nicht zu.
Zuständiger Bereich:
LuF