Ausbildung:
Sie erhalten, nachdem Sie die Laufbahnprüfung nicht bestanden haben, einen schriftlichen Bescheid des Prüfungsamts. Nach Erhalt des Bescheides haben Sie zwei Wochen Zeit schriftlich zu erklären, dass Sie die Prüfung wiederholen möchten, siehe §§ 21,22 APOmPolD (Ausbildungs- und Prüfungsordnung mittlerer Polizeivollzugsdienst). In der Folge erhalten Sie einen neuen Prüfungstermin und dürfen die Laufbahnprüfung einmalig wiederholen.
Studium:
Die Bachelorthesis und ihre Verteidigung fallen unter dieselben Regelungen wie eine Modulprüfung, siehe § 13 i.V.m. §10 APOgPol D (Ausbildungs- und Prüfungsordnung gehobener Polizeivollzugsdienst). Sollten Sie die Bachelorthesis oder die Verteidigung nicht bestanden haben, erhalten Sie die Möglichkeit der Wiederholung. Die Wiederholungstermine werden Ihnen durch das Prüfungsamt bekannt gegeben. Sofern Sie von dem einmaligen dritten Prüfungsversuch noch keinen Gebrauch gemacht haben, dürfen Sie die Bachelorthesis oder die Verteidigung auf schriftlichen Antrag zweimal wiederholen.