Sie haben eine generelle Aussagegenehmigung, sofern Sie in einem Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren aufgrund Ihres Dienstes Kenntnisse über den Verfahrensgegenstand haben. Das gilt auch bei in Zusammenhang damit stehenden Zivilrechtsstreitigkeiten (z. B. nach einem Verkehrsunfall).
Geben Sie Ihrer Anwärterbetreuung eine Kopie Ihrer Vorladung, damit sind Sie für die Zeit der Zeugenaussage bei Gericht vom Unterricht befreit sind. Entsprechend können Sie keinen Nutzungsausfall geltend machen. Die Übernahme der Fahrtkosten können Sie bei Gericht beantragen.
Es gibt ein Merkblatt für das Verhalten von Polizeibeamten vor Gericht, das Ihnen die Anwärterbetreuung bei Bedarf zur Verfügung stellen kann.