Inhalt der Ausbildung

Literaturstudium in der Hochschulbibliothek

In der Ausbildung des mittleren Polizeivollzugsdienstes erhalten die Polizeiobermeisteranwärterinnen und Polizeiobermeisteranwärter das erforderliche Basiswissen für ihre spätere Tätigkeit im Wachdienst und in der Direktion „Besondere Dienste“ (Bereitschaftspolizei).

Die fachtheoretische Ausbildung für den mittleren Polizeivollzugsdienst findet an der Hochschule der Polizei des Landes Brandenburg in Oranienburg statt und gliedert sich laut Ausbildungs- und Prüfungsordnung mittlerer Polizeivollzugsdienst (APOmPolD) in drei Ausbildungsabschnitte:

  • erster Ausbildungsschnitt (12 Monate),
  • zweiter Ausbildungsabschnitt mit integriertem sechzehnwöchigem Praktikum (9 Monate) und
  • dritter Ausbildungsabschnitt einschließlich Laufbahnprüfung (9 Monate).

Die einzelnen Fächer und deren Inhalte werden für die jeweiligen Ausbildungsabschnitte anhand der Leitthemen bestimmt. Gemäß Lehrordnung für die Ausbildung im mittleren Polizeivollzugsdienst (LOmPolD/HPol BB) belegen die Auszubildenden in allen drei Ausbildungsabschnitten unter anderem folgende Fächer und unterrichtsbegleitende Trainings:

  • Strafrecht, Eingriffsrecht und Verkehrsrecht,
  • Kriminalistik, Angewandte Psychologie,
  • konditionsfördernder Sport,
  • Einsatz- und Verhaltenstraining,
  • Verkehrslehre,
  • Nichtschießen/Schießen sowie
  • Englisch.

Während der zweieinhalbjährigen Ausbildung haben die Anwärter nach Maßgabe der Lehrordnung zwei Zwischenprüfungen zu absolvieren. Dazu zählen beispielsweise die fachtheoretischen Leistungsnachweise, welche  durch Klausuren oder Fachgespräche zu erbringen sind sowie die Absolvierung der Sportleistungstests.

Am Ende der Ausbildung können die Auszubildenden polizeiliche Sachverhalte taktisch geschickt, rechtlich korrekt und kommunikativ angepasst bewältigen.
Mit der Laufbahnprüfung (l. Fachprüfung) wird festgestellt, ob der Anwärter für die Laufbahn des mittleren Polizeivollzugsdienstes befähigt ist.

Im Rahmen ihrer Erstverwendung werden nach bestandener Laufbahnprüfung die nun fertigen Polizeiobermeisteranwärterinnen und Polizeiobermeisteranwärter in der Regel in die Direktion „Besondere Dienste“ oder zum Wachdienst in die Polizeiinspektionen des Polizeipräsidiums eingestellt.

Übersicht zugehöriger Dateien: 

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