Sofern Sie das Auswahlverfahren erfolgreich beendet haben, erhalten Sie durch den Auswahldienst eine persönliche Identifikationsnummer. Diese gilt als Ersatz für Ihren Namen auf der Rangliste. Damit gewährleisten wir, dass keine unbefugten Personen in der Lage sind, Ihren Ranglistenplatz zuzuordnen.
Die Einladung zum Auswahlverfahren richtet sich nach dem Zeitpunkt des Einganges Ihrer Bewerbung. Sie erhalten eine schriftliche Eingangsbestätigung per E-Mail. Die Auswahlverfahren für eine Einstellung im Frühjahr finden in der Regel im Zeitraum von September bis Januar und für eine Einstellung im Herbst in der Regel von Februar und August statt.
Um sich bei der Polizei Brandenburg bewerben zu können, benötigen Sie den für die Laufbahn erforderlichen Schulabschluss. Die Schulnoten sind dabei nicht unbedingt entscheidend. Ihre Eignung wird im Rahmen des Auswahlverfahrens überprüft.
Der Besitz der Fahrerlaubnis ist keine Voraussetzung, um sich bei der Polizei Brandenburg bewerben zu können. Allerdings ist das Folgende zu beachten:
Während der Ausbildung bzw. des Studiums erwerben Sie die Dienstfahrberechtigung. Nur diese berechtigt Sie zum Führen von Polizeifahrzeugen. Voraussetzung für den Erwerb der Dienstfahrberechtigung ist eine allgemeine Fahrerlaubnis mindestens der Klasse B. Sollten Sie zu Beginn der Ausbildung/des Studiums noch nicht im Besitz der Fahrerlaubnis sein, müssen Sie diese außerhalb des Dienstes auf eigene Kosten in den ersten neun Monaten (mittlerer Dienst) bzw. in den ersten sechs Monaten (gehobener Dienst) nach Ihrer Einstellung erwerben. Haben Sie das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht, erhalten Sie eine Ausnahmegenehmigung von der Altersregelung, um die Fahrerlaubnis erwerben zu können. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres berechtigt Sie diese Fahrerlaubnis jedoch nur zum Führen von Dienstfahrzeugen.
Wenn Sie das Deutsche Schwimmabzeichen in Silber bereits besitzen, darf dies nicht älter als drei Jahre sein. Nach erfolgreichem Abschluss des Auswahlverfahrens können sie das Schwimmabzeichen auch nachreichen.
Grundsätzlich stellt ein Tattoo oder ein Branding im Brandenburger Polizeivollzugsdienst kein Problem dar. Allerdings gilt es zu beachten, dass es beim Tragen der Dienstuniform verdeckt sein muss. Sollten Sie den Unterarm tätowiert haben, müssen Sie ein langes Diensthemd tragen (auch im Sommer!). Ein Tattoo in den sichtbaren Bereichen, wie z.B. Kopf, Hals, Hand ist nicht zulässig. Weiterhin unterliegen Tattoos, Brandings und Piercings einer Sichtprüfung durch den Polizeiarzt bzw. durch den Auswahldienst. Es werden keine extremistischen oder diskriminierenden Inhalte akzeptiert.
Nein. Im Gegensatz zu einigen anderen Bundesländern können Sie nicht vorweg zwischen einer späteren Verwendung bei der Schutzpolizei, der Kriminalpolizei oder beispielsweise bei den Spezialeinheiten wählen.
Zunächst absolvieren alle Anwärterinnen und Anwärter einheitlich entweder die zweieinhalbjährige Ausbildung im mittleren Polizeivollzugsdienst oder das dreijährige Bachelor-Studium für den gehobenen Polizeivollzugsdienst.
Die Erstverwendung erfolgt in der Regel als Gruppenbeamtin bzw. -beamter in einer Einsatzhundertschaft der Bereitschaftspolizei sowie in nicht herausgehobenen Funktionen des Wachdienstes oder auch in der Kriminalpolizei. In welchem Bereich Bedienstete mit Spezialkenntnissen zum Einsatz kommen, unterliegt der permanenten Fortentwicklung der Aufgabenstellung der Polizei. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, sich auf freie Funktionen zu bewerben. Verwendungen in Spezialfunktionen wie z. B. als Diensthundeführer, im Spezialeinsatzkommando oder auch in der Hubschrauberstaffel hängen von der eigenen beruflichen Entwicklung und Qualifikation ab.
Die Auswahlverfahren für den mittleren und gehobenen Polizeidienst finden an der Fachhochschule der Polizei des Landes Brandenburg in Oranienburg statt und dauern in der Regel zwei zusammenhängende Tage.
Kostengünstige Bewerberunterkünfte können auf dem Campus der Fachhochschule der Polizei zur Verfügung gestellt werden. Besprechen Sie dies am besten mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner beim Werbe- und Auswahldienst, nachdem Sie sich beworben haben.
Gegenwärtig werden Bewerberinnen und Bewerber nach erfolgreichem Auswahlverfahren, bei Vorliegen der Polizeidiensttauglichkeit und nach Erreichen eines entsprechenden Platzes auf der Rangliste zweimal jährlich jeweils im April und Oktober in den Vorbereitungsdienst für die jeweilige Laufbahn eingestellt.
Für jeden Einstellungstermin im mittleren und gehobenen Polizeivollzugsdienst werden die Bewerbungsfristen gesondert festgelegt und frühzeitig bekannt gegeben. Empfehlenswert ist es, wenn Sie sich mindestens ein Jahr vor dem gewünschten Einstellungstermin über die Bewerbungsfristen informieren.
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