Grundsätzlich stellt ein Tattoo oder ein Branding im Brandenburger Polizeivollzugsdienst kein Problem dar. Allerdings gilt es zu beachten, dass es beim Tragen der Dienstuniform verdeckt sein muss. Sollten Sie den Unterarm tätowiert haben, müssen Sie ein langes Diensthemd tragen (auch im Sommer!). Ein Tattoo in den sichtbaren Bereichen, wie z.B. Kopf, Hals, Hand ist nicht zulässig. Weiterhin unterliegen Tattoos, Brandings und Piercings einer Sichtprüfung durch den Polizeiarzt bzw. durch den Auswahldienst. Es werden keine extremistischen oder diskriminierenden Inhalte akzeptiert.
Zuständiger Bereich:
WAD