Campus FAQ

Der Bedienstete ist verpflichtet, seinem Vorgesetzten die Arbeits-/Dienstunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen (§ 5 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz bzw. § 61 Abs. 1 Landesbeamtengesetz). Bei einer Dauer von länger als drei Kalendertagen muss eine ärztliche Bescheinigung unverzüglich vorgelegt werden. Zu beachten ist, dass z.B. bei einer Erkrankung von Freitag bis Dienstag spätestens am Montag ein Krankenschein vorzulegen ist, da bei der Dauer der Erkrankung das Wochenende eingerechnet wird.

Schlagwörter: Krankheit, Krankenschein, ärztliche Bescheinigung, Krankschreibung
Beitrags-ID: 658

Der unmittelbare Vorgesetzte wird über das Unterbreiten des BEM-Angebots unterrichtet. Alle weiterführenden Informationen bleiben vertraulich. Bei der Umsetzung konkreter Maßnahmen muss der unmittelbare Vorgesetzte gegebenenfalls mit einbezogen werden.

Schlagwörter: BEM, Krankheit, Dienstunfähigkeit
Beitrags-ID: 657

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement wird gemäß § 84 Abs. 2 SGB IX allen Bediensteten angeboten, die innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeits- oder dienstunfähig sind. Ziel des Betrieblichen Eingliederungsmanagements ist es, eine bestehende Arbeits- oder Dienstunfähigkeit zu überwinden, einer erneuten Arbeits- oder Dienstunfähigkeit vorzubeugen sowie die Gesundheit der Bediensteten zu fördern.

Zur Realisierung des BEM wurde an der HPol ein BEM-Team eingerichtet.

Ihre Ansprechpartner sind:

Frau Bull (Leiterin des BEM-Teams)                  
Tel.: +49 (0) 3301 850-2123 (intern: 07 641-2123)                                        

Herr Sauer (Personalrat)               
Tel.: +49 (0) 3301 850-2078 (intern: 07-641-2078)

Frau Dieter (Schwerbehindertenvertretung)   
Tel.: +49 (0) 3301 850-2181 (intern: 07-641-2181)
 
Die Mitglieder des BEM-Teams sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Schlagwörter: BEM, Krankheit, Dienstunfähigkeit
Beitrags-ID: 656

An der HPol ist ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) fest etabliert. Zwischen dem Präsidenten und dem Personalrat wurde eine Dienstvereinbarung abgeschlossen, die die Rahmenbedingungen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements regelt. Die Dienstvereinbarung ist im Intranet im Schlagwortverzeichnis A-Z unter „Betriebliches Eingliederungsmanagement“ zu finden.

Schlagwörter: BEM, Krankheit, Dienstunfähigkeit
Beitrags-ID: 655

Grundsätzlich erfolgt die Bewerbung für den mittleren oder gehobenen Polizeivollzugsdienst als Onlinebewerbung. Folgen Sie dazu einfach den Links auf der Karriereseite der Polizei Brandenburg.

Im Ausnahmefall besteht die Möglichkeit einer schriftlichen Bewerbung. Dann benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Bewerbungsanschreiben
  • tabellarischen Lebenslauf
  • ein aktuelles Passfoto
  • Kopie des letzten Schulzeugnisses bzw. des Schulabschlusszeugnisses
  • Kopie des Berufsabschlusszeugnisses (sofern vorhanden)
  • die Erklärung zum Datenschutz
  • bei Minderjährigen die Rechtsgeschäftserklärung.

Dokumente zum Auswahlverfahren und Vorlagen zur handschriftlichen Bewerbung finden Sie auf der Karriereseite im Download-Bereich.

Für Bewerbungen auf sonstige Stellen in der Brandenburger Polizei beachten Sie bitte die Angaben in der entsprechenden Stellenausschreibung.

Schlagwörter: Bewerbung
Beitrags-ID: 633

Wenn Sie Fragen zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren oder auch zum Polizeiberuf haben, finden Sie entsprechende Informationen auf der Karriereseite der Polizei Brandenburg  oder Sie setzen sich mit den Mitarbeitern des Auswahldienstes der Fachhochschule der Polizei in Verbindung.

Mail: karriere [at] polizei.brandenburg.de
Tel.: +49 (0) 3301 - 850 2222
Fax: +49 (0) 3301 - 850 2139

Montag - Donnerstag von 08:00 - 16:00 Uhr
Freitag von 08:00 - 14:30 Uhr

Antworten auf Ihre Fragen erhalten Sie darüber hinaus auch auf Veranstaltungen und Messen, die über das ganze Jahr verteilt u. a. in Schulen, in den Agenturen für Arbeit und beim Berufsförderungsdienst der Bundeswehr stattfinden.

Termine

Schlagwörter: Zusatzinformationen, Veranstaltungen, Termine
Beitrags-ID: 632

Grundsätzlich stellt das Tragen einer Sehhilfe (Brille, Kontaktlinsen) im Polizeivollzugsdienst kein Problem dar. Die qualifizierte Beurteilung der Sehleistung für alle Bewerber und Bewerberinnen richtet sich gleichermaßen nach der PDV 300 „Ärztliche Beurteilung der Polizeidiensttauglichkeit und der Polizeidienstfähigkeit“. Dies ist eine für alle Länderpolizeien geltende Dienstvorschrift mit Bestimmungen zur Feststellung der gesundheitlichen Eignung für den Polizeivollzugsdienst. Im Vorfeld des Auswahlverfahrens wird daher empfohlen, einen augenärztlichen Befundbericht einzureichen.

Sie finden das Dokument im Download-Bereich des Karriereportals der Polizei Brandenburg.

Schlagwörter: Sehleistung
Beitrags-ID: 631

Der Beruf der Polizistin / des Polizisten erfordert eine überdurchschnittlich gute körperliche wie auch psychische Belastbarkeit. Sie dürfen daher keine gravierenden oder chronischen Krankheiten haben und müssen ein gutes Seh- und Hörvermögen besitzen. Von Vorteil ist es, wenn Sie sich regelmäßig sportlich betätigen. Während des Auswahlverfahrens müssen Sie die Anforderungen des Sportleistungstests und die Kriterien für die Polizeidiensttauglichkeit bei der polizeiärztlichen Untersuchung erfüllen. Die konkreten Anforderungen können auf dem Karriereportal der Polizei Brandenburg entnommen werden

Schlagwörter: Anforderungen
Beitrags-ID: 630

Nein. Außerdem stellen wir die Polizeiuniform und weitere Grundausstattung kostenfrei zur Verfügung. Die Dienstbezüge können Sie im Karriereportal der Polizei Brandenburg unter der entsprechenden Laufbahn ansehen. Darüber hinaus sind Sie während der Ausbildung bzw. des Studiums über den Dienstherrn krankenversichert.

Schlagwörter: Studiengebühren, Krankenversicherung, Dienstbezüge
Beitrags-ID: 629

Auf dem Campus der Hochschule der Polizei in Oranienburg stehen grundsätzlich keine Unterkunftsmöglichkeiten zur Verfügung. Sie müssen sich daher selbst um eine entsprechende Wohnmöglichkeit im Stadtgebiet oder in der Umgebung von Oranienburg bemühen; auch Berlin ist hierbei eine Option auf Grund der guten Verkehrsanbindung.

Im Frühjahr 2023 wurde mit dem Bau des Wohnheims für 400 Polizeianwärter in Oranienburg begonnen, die Fertigstellung ist im Jahr 2026 geplant.

Der Förderverein der Hochschule stellt auf seiner Website eine Wohnungsbörse zur Verfügung.

Schlagwörter: Wohnen
Beitrags-ID: 628

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Ziel der Campus FAQ ist es, den organisatorischen Alltag auf dem Campus zu erleichtern. Wenn Sie ihre Frage nicht finden konnten oder die gegebene Antwort ihre Frage nicht ausreichend geklärt hat, nutzen Sie bitte das Webformular.

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