(29.07.2024) Der Umgang mit dem Smartphone ist für den Großteil der heutigen Kinder und Jugendlichen ein ganz wesentlicher Teil ihres Alltags. Sie sind – anders als die ältere Generation – mit dem mobilen Zugang zum Internet und der Nutzung von Apps, in denen es ein Leichtes ist, mit anderen Nutzenden in den Austausch zu gelangen, groß geworden. Laut Statista verbringen deutsche Jugendliche durchschnittlich rund 224 Minuten am Tag im Internet – das sind fast vier Stunden.
Wie bereits hinlänglich bekannt ist, haben sich durch diese Vernetzung viele der analogen Straftaten ins Netz verlagert. Dadurch entstanden neue Straftaten, darunter befinden sich auch pädokriminelle und kinderpornografische. Ein Beispiel dafür ist das Kriminalitätsphänomen „Cybergrooming“. Es stellt eines der am weitverbreitetsten und gravierendsten dar. Der Leiter unseres deutschlandweit einzigartigen Institutes für Cyberkriminologie Prof. Dr. Thomas-Gabriel Rüdiger definiert das Phänomen wie folgt: „Cybergrooming kann als die onlinebasierte Anbahnung oder Intensivierung eines sexuellen Kindesmissbrauchs definiert werden. Das bedeutet, dass Täter und Täterinnen über digitale Kommunikationsmöglichkeiten auf Kinder einwirken und sich diesen annähern. Die Ziele und Vorgehensweisen sind dabei different.“ Die Gefahren für die minderjährige Generation seien dabei verheerend: „Man muss klar sagen, dass Cybergrooming eines der größten Risiken für Kinder im digitalen Raum ist und teilweise eine ‚Normalität‘ darstellt.“
Die Reportage des Recherchenetzwerks STRG_F (produziert vom Norddeutschen Rundfunk für das ARD und ZDF-Medienangebot Funk) untersucht, wie einfach es sogenannten Groomern gemacht wird, in der bei Kindern sehr beliebten und an TikTok erinnernden App „Likee“, Minderjährige zu kinderpornografischen Handlungen zu animieren und sich damit strafbar zu machen. Die Protagonisten sprechen mit Vertreterinnen und Vertretern aus der Politik, wie der Bundesinnenministerin Nacy Faeser, sowie Fachexpertinnen und Fachexperten. Das Netzwerk fragt, was Politik und Gesellschaft unternehmen, um gegen dieses Kriminalitätsphänomen vorzugehen und wie man Nutzende schützen kann.
Einer dieser Experten ist Prof. Dr. Thomas-Gabriel Rüdiger, der an unserer Hochschule der Polizei des Landes Brandenburg im Studiengang zum gehobenen Polizeidienst lehrt. Er äußert sich in der Reportage zum Täterprofil, Formen des Cybergroomings, Anzeigen- und Aufklärungsquoten, der Verbreitung dessen im Netz und wie Sicherheitsbehörden dieses Deliktfeld angehen könnten.
Wer Näheres zu den Rechercheergebnissen von STRG_F erfahren und die kompletten Ausführungen Prof. Rüdigers hören möchte, findet das vollständige Video in folgenden Mediatheken:
Ein ausführliches Interview zu dem Thema mit Prof. Rüdiger befindet sich hier
Zusätzlich zum Beitrag von STRG_F hat sich auf ARTE mit dem Thema befasst. In der Doku "Kinderschänder im Visier" berichtet Prof Dr. Gabriel Rüdiger ebenfalls zum Phänomenbereich Cybergrooming.
Kinderschänder im Visier - ARTE Dokumentation auf Youtube (Beitrag ab Minute 15:08)