Das Verfahren eines jeden Ausbildungs- bzw. Studienganges an der Hochschule der Polizei wird durch die jeweilige Ausbildungsverordnung in Verbindung mit der einschlägigen Lehr- bzw. Studien- und Prüfungsordnung sowie durch die bindenden Bekanntmachungen und Richtlinien der Hochschule geregelt.
Die für sie geltenden Regelungen sind folgende:
Ausbildung mittlerer Polizeivollzugsdienst
• Polizeiausbildungs- und prüfungsordnung (PAPO)
• Brandenburgische Polizeilaufbahnverordnung (BbgPLV)
• Lehr- und Prüfungsordnung für die Ausbildung (LPO – mPVD)
• Hilfsmittelverfügung
• Anerkennungs- und Anrechnungsordnung (AnerkennungsO)
• Praktikumsordnung mittlerer Polizeivollzugsdienst (PrakO - m.PVD)
Studium gehobener Polizeivollzugsdienst
• Polizeiausbildungs- und prüfungsordnung (PAPO)
• Brandenburgische Polizeilaufbahnverordnung (BbgPLV)
• Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang (SPO – B.A.)
• Hilfsmittelverfügung
• Gestaltungsrichtlinie für Hausarbeiten, Bachelorthesen & Masterthesen
• Anerkennungs- und Anrechnungsordnung (AnerkennungsO)
• Praktikumsordnung Bachelorstudiengang (PrakO - B.A)
Studium Kriminalistik
• Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang (SPO – M.A.)
• Hilfsmittelverfügung
• Gestaltungsrichtlinie für Hausarbeiten, Bachelorthesen & Masterthesen
• Anerkennungs- und Anrechnungsordnung (AnerkennungsO)
Aufstiegslehrgang
• Polizeiaufstiegsverordnung (PolAV)
• Hilfsmittelverfügung
In Ihrem eigenen Interesse bitte ich Sie, sich mit den jeweils aktuellen Regelungen Ihres Ausbildungs- bzw. Studiengangs vertraut zu machen. Änderungen werden im amtlichen Mitteilungsblatt der Hochschule bekanntgegeben.
Ihnen obliegt im Prüfungsverfahren eine Mitwirkungspflicht, immer auf dem aktuellen Stand zu sein.
Denn: Unkenntnis schützt vor Strafe nicht!
Scheuen Sie sich daher nicht, das Prüfungsamt bei Fragen zu kontaktieren!