VI. Rechtsgrundlagen ihrer Prüfungen

VI. Rechtsgrundlagen ihrer Prüfungen

Das Verfahren eines jeden Ausbildungs- bzw. Studienganges an der Hochschule der Polizei wird durch die jeweilige Ausbildungsverordnung in Verbindung mit der einschlägigen Lehr- bzw. Studien- und Prüfungsordnung sowie durch die bindenden Bekanntmachungen und Richtlinien der Hochschule geregelt.

Die für sie geltenden Regelungen sind folgende:

Ausbildung mittlerer Polizeivollzugsdienst
•    Polizeiausbildungs- und prüfungsordnung (PAPO)
•    Brandenburgische Polizeilaufbahnverordnung (BbgPLV)
•    Lehr- und Prüfungsordnung für die Ausbildung (LPO – mPVD)
•    Hilfsmittelverfügung
•    Anerkennungs- und Anrechnungsordnung (AnerkennungsO)
•    Praktikumsordnung mittlerer Polizeivollzugsdienst (PrakO - m.PVD)

Studium gehobener Polizeivollzugsdienst
•    Polizeiausbildungs- und prüfungsordnung (PAPO)
•    Brandenburgische Polizeilaufbahnverordnung (BbgPLV)
•    Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang (SPO – B.A.)
•    Hilfsmittelverfügung
•    Gestaltungsrichtlinie für Hausarbeiten, Bachelorthesen & Masterthesen
•    Anerkennungs- und Anrechnungsordnung (AnerkennungsO)
•    Praktikumsordnung Bachelorstudiengang (PrakO - B.A)

Studium Kriminalistik
•    Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang (SPO – M.A.)
•    Hilfsmittelverfügung
•    Gestaltungsrichtlinie für Hausarbeiten, Bachelorthesen & Masterthesen
•    Anerkennungs- und Anrechnungsordnung (AnerkennungsO)

Aufstiegslehrgang
•    Polizeiaufstiegsverordnung (PolAV)
•    Hilfsmittelverfügung

In Ihrem eigenen Interesse bitte ich Sie, sich mit den jeweils aktuellen Regelungen Ihres Ausbildungs- bzw. Studiengangs vertraut zu machen. Änderungen werden im amtlichen Mitteilungsblatt der Hochschule bekanntgegeben.
Ihnen obliegt im Prüfungsverfahren eine Mitwirkungspflicht, immer auf dem aktuellen Stand zu sein.
Denn: Unkenntnis schützt vor Strafe nicht!

Scheuen Sie sich daher nicht, das Prüfungsamt bei Fragen zu kontaktieren!

 

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