Die Zahlung einer Aufwandsentschädigung ist möglich, sofern zur Identifizierung einer toten Person oder zur Feststellung einer Todesursache Tätigkeiten an Leichen oder Leichenteilen vorgenommen oder davon beweiserhebliche Vergleichsmaterialien entnommen wurden. Die bloße Anwesenheit bei der Identifizierung reicht nicht aus. Die Tätigkeiten an der Leiche müssen dokumentiert und vom Vorgesetzten bestätigt werden.
Zuständiger Bereich:
Personal