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Verkehrsgeschwindigkeitsmessung an der Fachhochschule in Theorie und Praxis

ins Visier genommen

Eigentlich sieht es gar nicht so schwer aus: Stativ aufbauen, das Messgerät aufsetzen, ausrichten, Knopf drücken, und fertig ist die Geschwindigkeitskontrolle. Doch ganz so leicht ist es dann doch nicht, und ein großes Maß an Sorgfalt empfiehlt sich gerade hier, denn die meisten Bürgerinnen oder Bürger, die im Rahmen einer Geschwindigkeitskontrolle auffallen, haben sonst wenig mit der Polizei zu tun und reagieren erfahrungsgemäß nicht immer einsichtig, wenn man sie auf ihr Fehlverhalten hinweist. So gibt es auch wenige polizeiliche Tätigkeiten, über die die Menschen in unserer Gesellschaft so schnell ein Urteil fällen wie bei Geschwindigkeitskontrollen – mit der Folge, dass Fehler, die Polizeibeamtinnen und -beamte hierbei machen, im Freundes- und Bekanntenkreis des Verkehrssünders schnell die Runde machen und das Ansehen der Polizei genauso schnell Schaden nimmt. Da sich mittlerweile auch Anwaltskanzleien darauf spezialisiert haben, die entsprechenden Bußgeldbescheide anzufechten, empfiehlt es sich umso mehr, die zukünftigen Polizeibeatminnen und beamten besonders sorgfältig auf diese Tätigkeit vorzubereiten.

Nachdem die Studierenden des Kurses BA 2016 im Fach Verkehrslehre durch den Dozenten Frank Schwochow auf das Thema „Geschwindigkeit im Straßenverkehr“ ausreichend vorbereitet worden waren, standen die dazugehörenden Trainings auf der Tagesordnung. Die Einweisung in das Praxistraining übernahm unser Lehrbeauftragter und DGL René in der Rieden.

Einweisung

Bei angenehmen Temperaturen und guter Stimmung standen die Anwärterinnen und Anwärter vor der HPol an der Bernauer Straße und „laserten“ die vorbeifahrenden Autos. Als Messgerät wurde das Riegl FG21-P genutzt. Jede Studentin und jeder Student bekam die Zeit, die sie bzw. er brauchte, um sich mit Technik und Handhabung vertraut machen zu können. Wer an den Übungen teilnimmt, erhält natürlich auch den wichtigen Nachweis, selbstständig mit dem Gerät arbeiten zu dürfen.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch das sorgfältige Protokollieren. So müssen im Vorfeld zwei Formulare vorbereitet werden: zum einen das Messstellen- zum anderen das Anhalteprotokoll. Gerade das Messstellenprotokoll kann dem Ungeübten schnell Schweißperlen auf die Stirn treiben. Auch die Prüfung des Messgerätes, sprich Visieroptik und Messeinheit, gehört zum Geschäft dazu.

Protokoll

Wird hier unsauber gearbeitet, kann man sich auf eine unangenehme Situation als Zeuge vor Gericht einstellen. Besonders ärgerlich ist es, wenn der Verkehrssünder wegen mangelnder Sorgfalt oder fehlendem Knowhow der eingesetzten Polizeibeamten straffrei ausgeht. Muss nicht sein, hier lernt jeder, wie es richtig geht.

Die Wahl der Messstelle steht den Beamtinnen bzw. Beamten grundsätzlich frei. Als geeignet werden alle Bereiche angesehen, insbesondere aber jene, an denen schwächere Verkehrsteilnehmer verstärkt gefährdet sind: Schulen, KITAs, Tempo-30-Zonen, Altersheime, Bereiche mit erhöhtem Fußgängeraufkommen, aber auch Ausfahrten von Krankenhäusern und Feuerwehren.

Um schwächere Verkehrsteilnehmer zu schützen, ist die Geschwindigkeitsüberwachung ein zentrales Instrument der polizeilichen Arbeit. Dass es hier nicht um „Wegelagerei“ oder „Abzocke“ geht, wie viele Temposünder pauschal unterstellen, dürfte eindeutig sein. Denn es geht einzig und allein darum, andere Verkehrsteilnehmer vor rücksichtslosem Verhalten zu schützen und ihnen die gefahrlose Teilnahme am Straßenverkehr zu ermöglichen.

Unterweisung am Messgerät

Überhöhte Geschwindigkeit gilt als eine der Hauptunfallursachen. Werden bei einer Kollision zwischen PKW und Fußgänger mit 30 km/h noch weniger als die Hälfte der Fußgänger schwer verletzt oder getötet, so sind es bei 40 km/h schon rund zwei Drittel. Beträgt die Kollisionsgeschwindigkeit 50 km/h, steigt die Wahrscheinlichkeit einer tödlichen oder schweren Verletzung auf über 80%, und bei 60 Stundenkilometern wird der Fußgänger definitiv schwer verletzt oder getötet.

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