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Kabinett beschließt neues Polizeihochschulgesetz. Besonderer Studiengang zur Kriminalistenausbildung

Kriminalisten-Ausbildung

Wichtigste Neuerung: Es werden in Zukunft besondere Masterstudiengänge für die Kriminalistenausbildung angeboten. Damit soll das Fachwissen für besondere Aufgabengebiete der Polizei vertieft werden. Ebenfalls neu: Die Hochschulpräsidenten sollen in Zukunft nach einer zweijährigen Probezeit lebenslang berufen werden (bisher im Beamtenverhältnis auf Zeit für jeweils fünf Jahre). Und: Die Fachhochschule der Polizei soll umbenannt werden in „Hochschule der Polizei“, so wie das bereits in mehreren anderen Bundesländern ebenfalls erfolgt ist.

Innenstaatssekretärin Katrin Lange: „Wir verbessern mit dieser Entscheidung die Kriminalistenausbildung. Nur mit einer weiteren Spezialisierung hält die Polizei Schritt mit den technischen Fähigkeiten der Verbrecher. Kriminalität hat sich stark verändert und findet zunehmend im Internet statt. Kriminelle bedienen sich dort schneller, meist anonymisierter Kommunikations- und Transaktionstechniken. Aber auch in der polizeilichen Taktik und Technik werden immer intensiver netzbasierte Anwendungen genutzt und große Datenmengen verarbeitet. Das stellt immer höhere Anforderungen an die Ermittler. Und nicht zuletzt sollen die Chancen weiter entwickelter forensischer Mittel und Methoden in der Ermittlungsarbeit gemeinsam mit aktuellen Forschungsergebnissen stärker genutzt werden.“

Mit dem Polizeihochschulgesetz wird ein Beschluss des Landtages vom Februar 2018 zur Einführung einer spezialisierten Kriminalistenausbildung umgesetzt. Die Hochschule soll künftig einen Masterstudiengang zur Vertiefung kriminalistischen Fachwissens und mittelfristig weitere Masterstudiengänge zum Erwerb vertieften Fachwissens für besondere Aufgaben der Polizei anbieten.

Die Module des neuen Masterstudienganges beschäftigen sich mit der ganzen Bandbreite der Kriminalität von Cybercrime über Forensik bis zu Organisierter Kriminalität, politisch motivierter Kriminalität und besonderen Formen der Schwerstkriminalität. Die ersten Kurse starten im Herbst 2020 mit 25 Studienplätzen.

Die Fachhochschule der Polizei des Landes Brandenburg war die erste polizeiliche Bildungseinrichtung mit einem auflagenfrei akkreditierten Bachelorstudiengang zur Ausbildung von Nachwuchs für den gehobenen Polizeivollzugsdienst. Sie richtet in Kooperation mit dem Land Berlin zur Hälfte den Masterstudiengang aus und bietet künftig neue Masterstudiengänge zur Vertiefung kriminalistischen und polizeilichen Fachwissens an.

Diese Vorreiterrolle soll auch durch die Namensänderung in „Hochschule der Polizei“ unterstrichen werden. Die Polizeibildungseinrichtungen in Sachsen, Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz sind diesen Weg bereits gegangen.

Weitere Änderung: Präsidentin oder Präsident sowie die Stellvertretung der bisherigen HPol sollen künftig nicht mehr im Beamtenverhältnis auf Zeit, sondern im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ernannt werden. Sie gehen daher nicht nach Ablauf ihrer Amtszeit (fünf Jahre) in den Ruhestand, sondern ganz normal mit Erreichen der Altersgrenze. Damit lehnt sich diese Neuregelung an das übliche Verfahren im Landesbeamtengesetz an.

Quelle PM MIK: Nr. 030/2019

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