(25.06.2026) Die Übergabe der 56 Handlungsempfehlungen der durch die Bundesregierung einberufenen Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ an Bundesministerin Karin Prien verdeutlicht, dass digitaler Kinderschutz eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe darstelle. Kinder und Jugendliche bewegen sich längst in digitalen Räumen, in denen sie mit problematischen und strafbaren Inhalten konfrontiert werden können. Dazu gehören beispielsweise Cybergrooming, Sextortion, sexualisierte digitale Gewalt, KI-gestützte Manipulation, problematische Interaktionen mit KI-Chatbots sowie die unbefugte Weiterverbreitung von Bildern, Videos und Sprachaufnahmen.
Leiter des Instituts für Cyberkriminologie an Expertenkommission beteiligt
Aus Sicht des Leiters des Instituts für Cyberkriminologie der Hochschule der Polizei des Landes Brandenburg (HPolBB), Prof. Dr. Thomas-Gabriel Rüdiger, zeige sich daran, dass digitaler Kinderschutz auch eine stärkere digitale Polizeiarbeit erfordere. Polizei und Sicherheitsbehörden sollten aus seiner Sicht im digitalen Raum sichtbarer, erreichbarer und handlungsfähiger werden.

„Zu einer stärkeren digitalen Polizeiarbeit zählen niedrigschwellige Anzeige- und Hilfeformate für junge Menschen, etwa eine Kinderonlinewache, ebenso wie Online-Ermittlungen mit sogenannten Scheinkindprofilen.“
Die Expertenkommission hat hierzu passende Handlungsempfehlungen beschlossen. Sie verdeutlichen, dass digitaler Kinderschutz nicht allein durch Medienregulierung gelingen könne, sondern ein Zusammenspiel aus Schutzstrukturen, Prävention, digitaler Bildung und staatlicher Ansprechbarkeit im Netz erfordere.
Erfolgreicher digitaler Kinderschutz nur durch sicheren digitalen Raum möglich
In die Arbeit der Kommission wurden auch Perspektiven der Kriminalwissenschaften eingebracht. Das Institut für Cyberkriminologie wurde hierbei durch Prof. Dr. Thomas-Gabriel Rüdiger als berufenes Mitglied in der Expertenkommission vertreten. Ein besonderer Fokus lag dabei auf der Rolle von Polizei und Sicherheitsbehörden im digitalen Raum. "Voraussetzung für einen erfolgreichen digitalen Kinderschutz ist ein sicherer digitaler Raum für alle, der noch etabliert werden muss", so der Leiter des Instituts für Cyberkriminologie an der HPolBB.
Die Übergabe der Handlungsempfehlungen zeige damit auch, dass die Cyberkriminologie wichtige Impulse für den Kinder- und Jugendschutz, die digitale Kriminalprävention und eine moderne Sicherheitsarchitektur setzen kann. Der digitale Raum müsse nicht nur reguliert, sondern auch sicher gestaltet werden.
Der Abschlussbericht der unabhängigen Expertenkommission soll im September 2026 vorgelegt werden.
Weitere Informationen, sowie die Pressemitteilung finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/themen/kinder-und-jugend/kinder-und-jugendschutz/handlungsempfehlungen-der-expertenkommission-kinder-und-jugendschutz-in-der-digitalen-welt--290244





