Wie das Gesamtergebnis Ihres Studiums berechnet wird, ist in § 26 SPO und § 9 Abs. 2 APOgPolD geregelt.
Die Berechnung erfolgt in vier Schritten:
- Erster Schritt: Alle bewerteten Modulprüfungen werden – gewichtet nach den Leistungspunkten - zu einem gewichteten Mittelwert, der Punktzahl A, zusammen gerechnet. Modul 18 und 05 werden nicht eingerechnet. Diese Punktzahl A zählt für das samtergebnis 40
Prozent.
- Zweiter Schritt: Alle Bewertungen der Hauptklausuren werden – gewichtet nach den Leistungspunkten – zu einem gewichteten Mittelwert, der Punktzahl B, zusammen gerechnet. Diese Punktzahl B zählt fürdas Gesamtergebnis 30 Prozent.
- Dritter Schritt: Im dritten Schritt wird die Bewertung des Moduls 18, also Bachelor-Thesis und Verteidigung, als Punktzahl C ermittelt, die für das Gesamtergebnis 30 Prozent zählt.
- Vierter Schritt: Aus der Punktzahl A, Punktzahl B und Punktzahl C wird im Verhältnis 40:30:30 das Gesamtergebnis gebildet. Bei Fragen können Sie sich an das Prüfungsamt der Fachhochschule wenden.
Liane Woellner