Prof. Dr. jur. Ihno Gebhardt, LL.M.oec.int.
Professur für Rechts- und Einsatzwissenschaften
mit dem Schwerpunkt Verkehrsrecht/Verkehrslehre
Hochschule der Polizei des Landes Brandenburg
Bernauer Straße 146
D-16515 Oranienburg
Telefon: +49 (0) 3301 850-2553 u. +49 (0) 171 4469 061
E-Mail: ihno.gebhardt [at] hpolbb.de
Curriculum Vitae:
Seit 09.2009 | Abordnung an die Hochschule der Polizei des Landes Brandenburg. Ernennung zum Professor für Rechts- und Einsatzwissenschaften an der HPol mit Wirkung zum 1. September 2009. |
2006 | Promotion im Februar 2006 mit einer Arbeit zum Gewährleistungsgehalt des kommunalen Selbstverwaltungsrechts (magna cum laude). Diplom/Master im internationalen öffentlichen Wirtschaftsrecht (LL.M.oec.int., 2001, magna cum laude). |
2004 - 2005 | Federführer der Glücksspielreferenten der Länder. |
2007 | Vom 1. April 2007 bis 30. September 2007: kommissarischer Leiter des Referates III/3 (Kommunales Steuer- und Abgabenrecht, Funktionalreform, Gebietsänderungsrecht, eGovernment in Kommunen, offene Vermögensfragen, Spielbanken- und Lotteriewesen). |
2005 | Ernennung zum Regierungsdirektor mit Wirkung zum 1. August 2005. |
2004 - 2007 | Von Januar 2004 bis 31. März 2007: Leiter der Stabsstelle III (Verwaltungsstrukturreform, Funktionalreform, oberste Glücksspielaufsicht, u.a.). |
2003 | Gruppenleiter Brandenburg-Berlin ab dem 1. August 2003. |
2003 | Ernennung zum Oberregierungsrat am 19. Mai 2003. |
2002 - 2003 | Abordnung in die Verwaltung des Brandenburgischen Landtages vom 1. November 2002 bis zum 3. Juni 2003 (Ausschussdienst für den Innenausschuss – Betreuung der Neugliederungsgesetzgebung/ Gemeindegebietsreform). |
2001 | Ernennung zum Regierungsrat z. A. am 31. August 2001. |
2001 | Referent im Ministerium des Innern des Landes Brandenburg (Kommunalabteilung) mit den Aufgabengebieten Gemeindestruktur- und Gebietsreform, kommunaler Finanzausgleich und Haushaltsaufsicht, Einstellung zum 2. April 2001. |
2001 | Mitarbeit an einem Forschungsprojekt (zu Konsumgenossenschaften) des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts a. D. Prof. Dr. Ernst Benda und Prof. Dieter C. Umbach von Januar bis September 2001. |
1999 - 2001 | Zulassung als Rechtsanwalt beim Landgericht Potsdam im Sommer 1998. Wechsel des Kanzleisitzes nach Berlin im Sommer 1999 (Sozietät RA Ziebeil und Kollegen). Erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang zum Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Rückgabe der Zulassung als Rechtsanwalt mit Aufnahme der Tätigkeit als Referent im Ministerium des Innern des Landes Brandenburg im April 2001. |
Seit 1994 | Seit 1994 wissenschaftliche Hilfskraft und später wissenschaftlicher Mitarbeiter des Kommunalwissenschaftlichen Instituts / der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam (bei Prof. Dr. iur. utr. Michael Nierhaus). Bis 2000 zugleich Tätigkeit als Repetitor und Franchisenehmer für die Juristischen Lehrgänge Alpmann & Schmidt und Kern & Friedel im Öffentlichen Recht (Berlin, Greifswald, Rostock). |
Bis 1994 |
Studium der Rechtswissenschaften und Humanmedizin an der Georg-August-Universität Göttingen und der Freien Universität Berlin, Referendariat (im Kammergerichtsbezirk Berlin) und den üblichen Examina |
Zu den aktuellen Forschungsgegenständen gehören:
- die Analyse der derzeitigen Staats- und Kommunalfinanzen: Durch die Verfassungsreformen einerseits, die Finanzkrise andererseits sind die Staats- und Kommunalfinanzen zwischenzeitlich in eine Schieflage gekommen. Die derzeit guten Steuereinnahmen und die diversen vertikalen und horizontalen Ausgleichsmechanismen der EU sowie von Bund und Ländern verschleiern die tatsächliche finanzielle Lage und Leistungskraft von Land und Kommunen;
- die Analyse der durch die Entscheidungen des EuGH und anderer Obergerichte geschaffenen europäischen und deutschen Rechts- und Tatsachenlage im Glücksspielwesen;
- verkehrsrechtliche Fragestellungen, insbesondere das Erfordernis eines konsistenten und praktikablen Regelwerkes für die Fahrzeugzulassung, der Fahrzeugbetrieb und die Fahrzeugtechnik;
- die Alternativszenarien zur Schaffung einer auch künftig leistungsfähigen und bürgernahen Landes- und Kommunalverwaltungsstruktur.