Das Gesetz wurde mit großer Mehrheit im Landtag verabschiedet und ist auch Anerkennung dafür, dass sich die zentrale Bildungseinrichtung der Polizei des Landes Brandenburg bundesweit einen exzellenten Ruf erarbeiten konnte und die Qualität von polizeilicher Ausbildung, Studium und Aufstieg sowie der Weiterbildung auch in der Öffentlichkeit Beachtung findet.
Die zunehmende wissenschaftliche Ausrichtung, die insbesondere durch den Aufbau des deutschlandweit einmaligen Masterstudiengangs Kriminalistik deutlich wird, kommt auch durch die neue Bezeichnung Hochschule der Polizei zum Ausdruck. So ermöglicht das BbgPolHG künftig, den Titel „Master of Arts“ (M.A.) verleihen zu dürfen. Außerdem ist es damit bei Bedarf perspektivisch ebenfalls möglich, weitere Masterstudiengänge einführen zu können.
Auch als Hochschule der Polizei des Landes Brandenburg, werden wir als moderner Bildungsdienstleister auch in Zukunft alles daran setzen, geeignete Bewerberinnen und Bewerber zu identifizieren, diese zu professionell handelnden Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten auszubilden und die polizeiliche Weiterbildung in gewohnter Art und Weise sicherzustellen.