Campus FAQ

Gibt es Vorschriften zur Trageweise der Uniform?

Die Trageweise der Dienstkleidung ist genau geregelt. In Nr. 3 ff. BbgPolDkVv (Brandenburgische Polizeidienstkleidungsverwaltungsvorschrift) sind u.a. das Erscheinungsbild und die Tragebestimmungen der Dienstkleidung schriftlich festgehalten. Die Verwaltungsvorschrift beantwortet auch alle Fragen zu Tätowierungen, Piercing und anderem Körperschmuck.  Auf dem Campus der HPol besteht für alle Anwärterinnen und Anwärter Uniformpflicht. Die Dienstmütze muss nicht zwingend getragen werden.

Bitte achten Sie neben der korrekten Trageweise auf die Sauberkeit der Uniform und der Schuhe.

Tags: 

Uniformtragepflicht

Zuständiger Bereich: 

LuF

Netzwerk Studienqualität Brandenburg

 

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