Sie müssen diese Änderungen Ihrer Anwärterbetreuung mitteilen. Dafür gibt es ein entsprechendes Formular „Änderungsmitteilung“. Nachdem Sie das Formular ausgefüllt und abgegeben haben, leitet Ihre Anwärterbetreuung es an die zuständigen Stellen weiter.
Zuständiger Bereich:
LuF