Bis sechs Wochen nach Ernennung zum Beamten auf Widerruf. Der Versicherungsbeginn muss mit dem Datum der Ernennung übereinstimmen.
Bei nicht fristgerechter Vorlage kann gegen mich ein Ordnungswidrigkeitsverfahren mit einem Bußgeld bis zu 2.500,00 Euro eröffnet werden.
Zuständiger Bereich:
Personal