Tauschgesuche können, solange keine dienstlichen Interessen dagegen sprechen, immer eins zu eins getauscht werden. Dabei sind die durch das Dezernat Personal gesetzten Fristen zu beachten. Dazu setzen Sie bitte ein Schreiben auf, welches von beiden Tauschparteien unterzeichnet wird.
Zuständiger Bereich:
Personal