Wenn Sie als Pfleger gesetzlich bestellt sind und ein Nachweis über einen Pflegegrad für die zu pflegende Person vorhanden ist, können Sie sich Punkte zum Verteilungsverfahren auf die Praktikumsstellen anrechnen lassen. Auch hier gilt es, die Fristen zu wahren und die notwendigen Nachweise beim Dezernat Personal einzureichen.
Zuständiger Bereich:
Personal