Im Verteilungsverfahren sind drei Kriterien relevant:
- Während des Studiums / der Ausbildung erbrachte Leistungen.
- Kinder im gemeinsamen Haushalt, welche das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
- Soziale Verpflichtungen.
In den Fällen der Nr. 2 und Nr. 3 bedarf es immer einer schriftlichen Bestätigung in Form einer Urkunde oder eines Nachweises seitens der Krankenkasse.
Zuständiger Bereich:
Personal