Campus FAQ

Überprüfung der Prüfungsbewertung / Überdenkungsverfahren

Das Verfahren zur Überprüfung einer Bewertung, das Überdenkungsverfahren, wird auf schriftlichen Antrag des jeweiligen Prüflings durchgeführt. In dem Antrag muss der Prüfling dezidiert im Einzelnen darlegen, warum die Bewertung nicht ordnungsgemäß erfolgt ist. Dieser Antrag wird dann mit der Prüfungsleistung der jeweiligen Prüferin/dem jeweiligen Prüfer vorgelegt. Diese/r überprüfen dann anhand der Einwendungen des Prüflings, ob von der Bewertung abgewichen wird.

Tags: 

Überprüfung, Bewertung, Prüfungsbewertung, Überdenkungsverfahren,

Zuständiger Bereich: 

PrA

Netzwerk Studienqualität Brandenburg

 

Link zur Seite Erasmus+

Folgen Sie uns auf:

Link zum Facebook-AuftrittLink zum Twitter-AuftrittLink zum Instagram-Auftritt der Polizei Brandenburg