Campus FAQ

Verpflichtung zur Teilnahme an einer Prüfung - öffentlicher Aushang

Sämtliche Anwärterinnen und Anwärter, unabhängig davon, ob solche des mittleren oder gehobenen Vorbereitungsdienstes werden spätestens zwei Wochen vor der jeweiligen Prüfung durch öffentlichen Aushang geladen (Glaskästen Haus 4). Ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung ist die Ladung für alle Prüflinge rechtswirksam. Um die Regelungen des Datenschutzrechtes einzuhalten, erfolgen die Ladungen unter dem am Beginn des Vorbereitungsdienstes vergebenen Matrikelnummern (Studium) bzw. Kennziffern (Ausbildung).

Tags: 

Prüfung, öffentlicher Aushang, Ladung

Zuständiger Bereich: 

PrA

Netzwerk Studienqualität Brandenburg

 

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