Unabhängig von einer Strafanzeige bei Diebstahl, ist der Verlust oder die Beschädigung des Polizeidienstausweises der personalaktenführenden Stelle unter Angabe des Zeitpunktes und der näheren Umstände unverzüglich anzuzeigen. Die Verlustmeldung ist in schriftlicher Form auf dem Dienstweg nachzureichen. Der Vordruck für die Schadens-/Verlustmeldung ist im Formular- und Vordruckschrank im Intranet der HPol zu finden.
Bei Fragen wenden Sie sich an die zuständige Sachbearbeiterin im Dez. Personal:
Frau Lücke
Tel.: +49 (0) 3301 850-2122 oder 07 641-2122
Zuständiger Bereich:
Personal