An der Fachhochschule der Polizei des Landes Brandenburg in Oranienburg ist zum 01.11.2017 eine
W2-Professur
für das Lehrgebiet Kriminalistik
zu besetzen.
Neben dem Grundgehalt werden Mindestleistungsbezüge in Höhe von gegenwärtig 702,45 Euro gewährt.
Die Fachhochschule der Polizei ist eine staatliche Hochschule im Sinne des § 1 Abs. 2 des Branden-burgischen Hochschulgesetzes und eine teilrechtsfähige Einrichtung der Polizei des Landes Branden-burg mit eigenem Satzungsrecht.
Sie bildet die Beamtinnen und Beamten für die Laufbahn des gehobenen Polizeivollzugsdienstes im akkreditierten Bachelorstudiengang „Polizeivollzugsdienst/Police Service“ aus. Sie dient der Pflege und Entwicklung der polizeibezogenen Wissenschaften durch Lehre, Studium, Weiterbildung und For-schung. Als zusätzliche Aufgaben sind der Fachhochschule die Ausbildung des mittleren Polizeivoll-zugsdienstes, die Aufstiegsausbildung vom mittleren zum gehobenen Polizeivollzugsdienst sowie – gemeinsam mit der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin – die Durchführung des ersten Jahres des Masterstudiums für den höheren Polizeivollzugsdienst übertragen. Darüber hinaus gewährleistet die Fachhochschule die Organisation und Durchführung der Weiterbildung der Polizei des Landes Bran-denburg. Die Fachhochschule legt besonderen Wert auf eine Ausweitung und Intensivierung ihrer nati-onalen und internationalen Kontakte.
Das künftige Tätigkeitsfeld der Stelleninhaberin/des Stelleninhabers beinhaltet die Vermittlung fachwis-senschaftlicher Grundlagen und praktischer Verfahrensweisen im Fach Kriminalistik mit den Schwer-punkten Anzeigenaufnahme, Spurensicherung, Vernehmungslehre, Personenbeschreibung, polizeiliche Datensysteme, Forensik, polizeiliche Ermittlungsverfahren und spezielle Kriminalistik (Todesermittlun-gen, Organisierte Kriminalität, Straßen-, Drogen- und Wirtschaftskriminalität, politisch motivierte Krimi-nalität usw.) gemäß den curricularen Vorgaben. Dabei steht als didaktisches Ziel der Erwerb berufsfeld-bezogener Schlüsselqualifikationen für die Studierenden im Vordergrund.
Der Umfang der Regellehrverpflichtung bemisst sich nach der Lehrverpflichtungsordnung der Fach-hochschule der Polizei des Landes Brandenburg und beträgt derzeit für Professorinnen und Professo-ren 576 Lehrverpflichtungsstunden (à 45 Minuten) im Jahr.
Gesucht wird eine hochqualifizierte, kreative und engagierte Persönlichkeit, die in der Lage ist, sowohl die Lehrinhalte praxisnah zu vermitteln als auch eine anwendungsbezogene Forschung zu vertreten. Spezifische berufliche Erfahrungen sowie die Bereitschaft zur Evaluierung der eigenen Lehrtätigkeit werden ebenso vorausgesetzt wie die Bereitschaft zur curricularen Weiterentwicklung der Bildungsgän-ge und zur Mitwirkung an der Selbstverwaltung der Fachhochschule. Die Fachhochschule vertritt ein Konzept der intensiven Betreuung der Studierenden und erwartet deshalb eine hohe Präsenz der Leh-renden.
Voraussetzungen für eine Bewerbung sind:
- abgeschlossenes Hochschulstudium in einer geeigneten Fachrichtung (bevorzugt Kriminalistik, Kriminalwissenschaften, Kriminologie, Rechtswissenschaften, Forensik, Public Administration – Po-lice Management, Medizin mit Schwerpunkt Gerichtsmedizin/Rechtsmedizin),
- besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, in der Regel nachgewiesen durch eine Promo-tion, Veröffentlichungen von Monografien, Veröffentlichung von Fachartikeln in anerkannten Zeit-schriften oder Mitarbeit in Forschungsprojekten,
- pädagogische Eignung, in der Regel nachgewiesen durch entsprechende Lehrtätigkeit,
- besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens dreijährigen Praxis, davon mindestens zwei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs.
Gemäß § 41 Absatz 4 Brandenburgisches Hochschulgesetz kann bei dem vorliegenden Stellenzuschnitt auch als Professorin oder Professor eingestellt werden, wer hervorragende fachbezogene Leistungen in der Praxis und pädagogische Eignung nachweist.
Erfahrungen mit Polizeiorganisationen bzw. in der kriminalpolizeilichen Ermittlungsarbeit sowie bei der Beantragung und Durchführung von Forschungsprojekten sind ausdrücklich erwünscht.
Die Lehrbefähigung und die pädagogische Eignung sind in einer Probelehrveranstaltung nachzuweisen.
Bei der ersten Berufung in ein Professorenamt wird das Dienstverhältnis zunächst grundsätzlich befris-tet. Bei Fortsetzung des Dienstverhältnisses nach Fristablauf bedarf es nicht der erneuten Durchführung eines Berufungsverfahrens.
Nähere Informationen zu Aufgaben und Struktur der Fachhochschule erhalten Sie im Internet unter www.hpolbb.de. Bei Fragen zu Inhalten und Arbeitsschwerpunkten oder zur Organisation des Studiums wenden Sie sich bitte an die Dekanin Frau Cerstin Petersen-Schäfer (Durchwahl 03301 850-2560) oder an den Vizepräsidenten Dr. Jochen Christe-Zeyse (Durchwahl 03301 850-2500).
Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht.
Schwerbehinderte und denen gleichgestellte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berück-sichtigt.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte unter Beifügung von aussagekräftigen Zeugnissen und Nachweisen über die Einstellungsvoraussetzungen bis zum 07.07.2017 an die
Fachhochschule der Polizei des Landes Brandenburg
Dezernat Personal
Bernauer Straße 146
16515 Oranienburg
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