SMP - Auslandspraktikum für Studierende
Studierende können mit Erasmus Praktika in Unternehmen oder Organisationen im europäischen Ausland absolvieren.
Die Aufenthalte werden in allen Programmländern gefördert. Vorteile eines Erasmus-Praktikums im Ausland
- EU-Praktikumsvertrag zwischen Hochschule, Unternehmen und Studierendem
- akademische Anerkennung des Praktikums
- Begleitung während des Praktikums durch je einen Ansprechpartner an der Heimathochschule und im Unternehmen
- Förderung auslandsbedingter Mehrkosten
- Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
- Sonderzuschüsse für Studierende mit Behinderung
Voraussetzungen für ein Erasmus-Auslandspraktikum
- reguläre Immatrikulation an einer deutschen Hochschule
- Heimat- und Gasthochschule besitzen eine gültige Erasmus Charta für die Hochschulbildung (ECHE)
- nicht förderbar sind Praktika in EU-Institutionen und anderen EU-Einrichtungen einschließlich spezialisierter Agenturen (vollständige Liste unter http://europa.eu/institutions/index_de.htm) und Einrichtungen, die EU-Programme verwalten
Auswahlkriterien
Das Auswahl- und Vergabeverfahren für Erasmus+ muss fair, transparent, kohärent und ordnungsgemäß dokumentiert sein. Die entsprechenden Unterlagen sind allen am Auswahlprozess beteiligten Personen zugänglich zu machen. Diese abgestimten Unterlagen für die HPol können bei der Erasmuskoordinatorin eingesehen werden
Verpflichtende Sprachtests
Die Europäische Kommission hat einen Online-Sprachtest für die großen Sprachen (DE, EN, ES, FR, IT, NL) zur Verfügung gestellt. Dieser ist für alle Studierenden/Graduierten sowohl nach der Auswahl/vor Beginn der Mobilität als auch nach Beendigung des Aufenthalts verpflichtend in der Arbeitssprache zu absolvieren. Er ist jedoch kein Auswahlkriterium für die Förderung im Programm Erasmus+ und gilt nicht für Muttersprachler. Die Durchführung des Sprachtests soll nach Auswahl der in Erasmus+ zu fördernden Teilnehmer als Einstufungstest zur Dokumentation ihres aktuellen Sprachstandes dienen. Er sollte sowohl vor deren Auslandsaufenthalt als auch am Ende des jeweiligen Auslandsaufenthalts stattfinden, um miteinander vergleichbare Ergebnisse zu erhalten und ggf. erzielte Fortschritte der geförderten Teilnehmer beim Spracherwerb erfassen zu können.
Personalmobilität ST
Mobilität zu Unterrichtszwecken/Lehrendenmobilität (STA)
Erasmus+ fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen, die eine gültige Erasmus Charta für die Hochschulbildung (ECHE) besitzen. Gastdozenten sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen oder können.
Nach Möglichkeit sollte dabei die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme der Partnerhochschulen ebenso wie der Austausch von Lehrinhalten und -methoden eine Rolle spielen. Auch Personal aus ausländischen Unternehmen und Organisationen kann zu Lehrzwecken an deutsche Hochschulen eingeladen werden.
Personalmobilität muss in einem Programmland stattfinden, welches nicht das Land der entsendenden Hochschule (ausgenommen Incoming-Mobilität, s. u.) und nicht das Hauptwohnsitzland der betreffenden Person ist.
Zu Lehrzwecken darf Hochschulpersonal einer deutschen Hochschule mit ECHE an eine aufnehmende Hochschule mit ECHE gefördert (Outgoing-Mobilität) werden sowie Personal einer sonstigen in einem anderen Programmland ansässigen Einrichtung (Incoming-Mobilität1), die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig ist (Beispiele siehe Anhang C) zu Lehrzwecken an eine deutsche Hochschule mit ECHE.
Lehraufenthalte innerhalb Europas dauern zwischen zwei Tagen und zwei Monaten (jeweils ohne Reisezeiten); das Unterrichtspensum liegt bei mindestens acht Stunden je Aufenthalt bzw. je angefangene Woche.
Folgender Personenkreis kann gefördert werden:
- Professoren und Dozenten mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule
- Dozenten ohne Dotierung
- Lehrbeauftrage mit Werkverträgen
- Emeritierte Professoren und pensionierte Lehrende
- Wissenschaftliche Mitarbeiter
- Unternehmenspersonal
Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT)
Erasmus+ ermöglicht Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal in Programmländern zum Ausbau der Internationalisierung.
Zu Fort- und Weiterbildungszwecken darf Hochschulpersonal einer deutschen Hochschule mit ECHE an eine aufnehmende Hochschule mit ECHE oder eine sonstige in einem anderen Programmland ansässige Einrichtung, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig ist, gefördert werden.
Die Auslandsaufenthalte dauern mindestens zwei Tage und höchstens zwei Monate.
Mit STT kann Hochschulpersonal aus allen Bereichen gefördert werden. Beispiele:
- Allgemeine & technische Verwaltung
- Bibliothek
- Fachbereiche
- Fakultäten
- Finanzen
- International Office
- Öffentlichkeitsarbeit
- Studierendenberatung
- Technologie & Transfer
- Weiterbildung
Weiterbildungsformate (Beispiele)
- Hospitationen
- Job Shadowing
- Studienbesuche
- Teilnahme an Workshops und Seminaren
- Teilnahme an Sprachkursen
Vorteile eines Erasmus+ Aufenthaltes
- Aufenthalt auf der Basis eines abgestimmten Programms
- Fachlicher Austausch und neue Perspektiven
- Stärkung der eigenen Kompetenzen
- Ausbau und Vertiefung von Netzwerken
Finanzierung
Fördersätze Studierendenmobilität (SM)
Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“). Seit dem Projektjahr 2014 gelten europaweit die folgenden Mindesthöhen für drei Ländergruppen für Studienaufenthalte (SMS):
- Gruppe 1 (monatlich 250 Euro): Dänemark, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Liechtenstein, Norwegen, Österreich, Schweden.
- Gruppe 2 (monatlich 200 Euro): Belgien, Griechenland, Island, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Zypern.
- Gruppe 3 (monatlich 150 Euro): Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Polen, Rumänien, Slowakei, Ungarn. Erasmus+ Praktikanten erhalten monatlich mindestens 100 Euro zusätzlich, also 350 Euro in der Gruppe 1, 300 Euro in der Gruppe 2 und 250 Euro in der Gruppe 3.
Fördersätze Personalmobilität (ST)
Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Mobilitätsmaßnahmen zu Unterrichtszwecken oder zur Fort- und Weiterbildung orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“). Es gelten einheitliche Tagessätze für die Förderung durch deutsche Hochschulen.
Seit dem Projektjahr 2014 gelten für Deutschland folgende feste Tagessätze für vier Ländergruppen bis zum 14. Aufenthaltstag, vom 15. bis 60. Aufenthaltstag beträgt die Förderung 70 % der genannten Tagessätze:
- Gruppe 1: 160 Euro am Tag für Dänemark, Großbritannien, Irland, Niederlande, Schweden
- Gruppe 2: 140 Euro am Tag für Belgien, Bulgarien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Österreich, Polen, Rumänien, Tschechien, Türkei, Ungarn, Zypern
- Gruppe 3: 120 Euro am Tag für Deutschland (Incomer), Litauen, Malta, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Portugal, Slowakei, Spanien
- Gruppe 4: 100 Euro am Tag für Estland, Kroatien, Lettland, Slowenien
Zu diesen Tagessätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die europaweit einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt werden. Erstattet werden, je Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz, folgende Beträge:
- 100 km – 499 km mit 180 Euro
- 500 km – 1.999 km mit 275 Euro
- 2.000 km – 2.999 km mit 360 Euro
- 3.000 km – 3.999 km mit 530 Euro
- 4.000 km – 7.999 km mit 820 Euro
- 8.000 km und mehr mit 1.100 Euro
Partnerländern
Für folgende Partnerländer und -hochschulen können Fördermittel über Erasmus+ beantragt werden:
Partnerland Israel - "Israel Police National Academie"
Partnerland Kosovo - "Kosovo Academie for Public Safety/MoIA"
Im Rahmen der Kooperation mit dem Partnerländ können folgende Mobilitätsaktivitäten gefördert werden:
STA
STT
Fördersätze ST
Für Deutschland gelten folgende feste Tagessätze bis zum 14. Aufenthaltstag, vom 15. bis 60. Aufenthaltstag beträgt die Förderung 70 % der genannten Tagessätze:
Entsendeland | Zielland | Betrag bis einschließlich 14. Fördertag des Aufenthalt | Betrag ab 15. Fördertag des Aufenthalt |
Deutschland | Israel/Kososvo | 160 Euro pro Tag | 112 Euro pro Tag |
Israel/Kososvo | Deutschland | 120 Euro pro Tag | 84 Euro pro Tag |
Zu diesen Tagessätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität. Die Entfernungen werden mit dem Berechnungsinstrument der Kommission ermittelt.