Abschlusskonferenz der Expertenkommission zum Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt

Cyberkriminologie

Nach knapp einem Jahr hat die unabhängige Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ ihre Arbeit mit 56 Handlungsempfehlungen abgeschlossen. Auch Prof. Dr. Thomas-Gabriel Rüdiger, Leiter des Instituts für Cyberkriminologie der HPolBB, brachte seine Expertise in die Kommissionsarbeit ein.

Nach knapp einem Jahr endete die Arbeit der unabhängigen Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ mit einer Abschlusskonferenz am 11. September 2026. Im Rahmen der Konferenz wurde der Abschlussbericht mit insgesamt 56 Handlungsempfehlungen an Bundesfamilienministerin Frau Karin Prien übergeben. Prof. Dr. Thomas-Gabriel Rüdiger, Leiter des Instituts für Cyberkriminologie an der Hochschule der Polizei des Landes Brandenburg, gehörte der Kommission als berufener Experte an. In die Arbeit brachte er insbesondere die Perspektiven der Cyberkriminologie, der digitalen Kriminalprävention und der digitalen Polizeiarbeit ein. Ein besonderer Schwerpunkt lag dabei auf der Frage, wie Schutz- und Hilfestrukturen für Kinder und Jugendliche auch im digitalen Raum verbessert werden können. Dazu zählt unter anderem die Empfehlung einer bundesweit zugänglichen und kindgerechten Kinderonlinewache, eine stärkere sichtbare Präsenz der Polizei im digitalen Raum sowie weiterentwickelte polizeiliche Maßnahmen gegen Cybergrooming und andere Formen digitaler Viktimisierung. Rüdiger betonte im Rahmen der Kommissionsarbeit wiederholt, dass ein digitaler Kinderschutz auch wirksame Schutz-, Kontroll- und Interventionsstrukturen erfordert. Auch die Presse, darunter die MAZ  griff anlässlich der Abschlussveranstaltung  mehrere der Vorschläge auf und berichtete unter anderem über die Forderung nach einer Kinderonlinewache sowie über weitere Empfehlungen der Kommission zum Schutz junger Menschen im digitalen Raum. 

Die Ergebnisse der Expertenkommission wurden dabei nicht nur für Politik und Fachpraxis aufbereitet. Neben dem ausführlichen Abschlussbericht wurde auch eine kindgerechte Fassung der Handlungsempfehlungen veröffentlicht. Damit sollen die Ergebnisse der Kommission auch für Kinder und Jugendliche selbst verständlich und zugänglich sein.  

Mit dem Abschlussbericht endet die formelle Arbeit der Kommission vorerst, nicht jedoch die fachliche Auseinandersetzung mit den darin formulierten Herausforderungen. Das Institut für Cyberkriminologie wird insbesondere die Themen digitale Polizeiarbeit, digitale Kriminalprävention sowie den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Netz weiter wissenschaftlich begleiten.