Das Prüfungsamt
Aufgaben des Prüfungsamtes
Für Entscheidungen in Prüfungsangelegenheiten und zur Koordinierung des Prüfungswesens ist an der Hochschule der Polizei ein Prüfungsamt eingerichtet. Zu den Aufgaben des Prüfungsamtes der Hochschule gehören insbesondere:
- Organisation, Durchführung und Nachbereitung von Prüfungen
- Beratung in prüfungsrechtlichen Angelegenheiten
- Gewährung von Einsicht in Klausuren und sonstiger Akteneinsicht
- Entscheidung über Prüfungsunfähigkeit bzw. Rücktritt von Prüfungen
- Genehmigung der einmaligen zweiten Wiederholungsprüfung (einmaliger dritter Versuch)
- Genehmigung der Jahresfristverlängerung
- Erstellung von Zeugnissen, Diploma-Supplements sowie der Bachelor- und Masterurkunden
- Erstellung von Bescheiden (z.B. über das endgültige Nichtbestehen, über die Anerkennung- und Anrechnung von Prüfungsleistungen und sonstigen Kenntnissen und Fähigkeiten etc.)
- Entscheidungen bei Verstößen gegen geltendes Prüfungsrecht
Erreichbarkeiten des Prüfungsamtes
Adresse:
Hochschule der Polizei
Prüfungsamt
Bernauer Straße 146, Haus 3
16515 Oranienburg
Außerhalb unserer Bürozeiten können Sie Ihre Anliegen auch schriftlich in den Briefkasten des Prüfungsamtes (Haus 3, neben Raum 2.12) hinterlegen. Bitte beachten Sie, dass durch das Einlegen in den Briefkasten keine Fristenkontrolle erfolgt.
Bei Fragen, die eine konkrete Prüfung betreffen, wenden Sie sich bitte an die dafür zuständige Sachbearbeiterin oder schreiben Sie an unser Funktionspostfach: pruefungsamt(at)polizei.brandenburg.de