Das Prüfungsamt

Aufgaben des Prüfungsamtes

Für Entscheidungen in Prüfungsangelegenheiten und zur Koordinierung des Prüfungswesens ist an der Hochschule der Polizei ein Prüfungsamt eingerichtet. Zu den Aufgaben des Prüfungsamtes der Hochschule gehören insbesondere:

  • Organisation, Durchführung und Nachbereitung von Prüfungen
  • Beratung in prüfungsrechtlichen Angelegenheiten
  • Gewährung von Einsicht in Klausuren und sonstiger Akteneinsicht
  • Entscheidung über Prüfungsunfähigkeit bzw. Rücktritt von Prüfungen
  • Genehmigung der einmaligen zweiten Wiederholungsprüfung (einmaliger dritter Versuch)
  • Genehmigung der Jahresfristverlängerung
  • Erstellung von Zeugnissen, Diploma-Supplements sowie der Bachelor- und Masterurkunden
  • Erstellung von Bescheiden (z.B. über das endgültige Nichtbestehen, über die Anerkennung- und Anrechnung von Prüfungsleistungen und sonstigen Kenntnissen und Fähigkeiten etc.)
  • Entscheidungen bei Verstößen gegen geltendes Prüfungsrecht

 

Erreichbarkeiten des Prüfungsamtes

 

Adresse:

Hochschule der Polizei

Prüfungsamt

Bernauer Straße 146, Haus 3

16515 Oranienburg

 

Außerhalb unserer Bürozeiten können Sie Ihre Anliegen auch schriftlich in den Briefkasten des Prüfungsamtes (Haus 3, neben Raum 2.12) hinterlegen. Bitte beachten Sie, dass durch das Einlegen in den Briefkasten keine Fristenkontrolle erfolgt.

Bei Fragen, die eine konkrete Prüfung betreffen, wenden Sie sich bitte an die dafür zuständige Sachbearbeiterin oder schreiben Sie an unser Funktionspostfach: pruefungsamt(at)polizei.brandenburg.de